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Industriestrompreis – Entlastung für energieintensive Unternehmen
Die Bundesregierung hat den Industriestrompreis als befristetes Förderinstrument eingeführt, um energieintensive Unternehmen in Deutschland angesichts hoher Stromkosten zu entlasten. Die Maßnahme wurde im April 2026 von der Europäischen Kommission genehmigt und gilt für die Jahre 2026 bis 2028. Grundlage ist eine Förderrichtlinie nach EU-Beihilferecht.
Das Wichtigste auf einen Blick
- Förderzeitraum: 2026–2028
- Zielpreis: ca. 5 ct/kWh für einen Teil des Stromverbrauchs
- Förderart: staatlicher Zuschuss zum Marktstrompreis
- Auszahlung: ab 2027, rückwirkend für das Jahr 2026
Kann Ihr Unternehmen profitieren?
Antragsberechtigt sind strom- und handelsintensive Unternehmen, insbesondere aus Branchen wie Chemie, Metall, Glas oder Halbleiter. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft, unter anderem an Investitionen in Energieeffizienz und Dekarbonisierung.
Die Antragstellung erfolgt über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen finden Sie unter:
Rechtlicher Hinweis:
Die vorstehenden Informationen dienen ausschließlich einer unverbindlichen Erstinformation und erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Aktualität. Maßgeblich sind ausschließlich die jeweils gültigen Rechtsvorschriften, Förderrichtlinien sowie Veröffentlichungen der zuständigen Behörden (insbesondere BAFA und Bundesministerium für Wirtschaft und Energie).
Eine individuelle Prüfung der Förderfähigkeit und der konkreten Anspruchsvoraussetzungen wird empfohlen. Änderungen der rechtlichen Rahmenbedingungen – insbesondere durch nationale oder europäische Vorgaben – bleiben vorbehalten.

