Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die SWU App der Plattformen Android und iOS ab den Versionen 1.6.2 (Android) und 1.1.0 (iOS).
1. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
a) Diese mobile Anwendung (App) ist mit § 10 Absatz 1 L-BGG vollständig vereinbar.
b) Diese mobile Anwendung ist wegen der folgenden Wählen Sie ein Element aus. Teilweise mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar.
c) Diese mobile Anwendung ist nicht mit § 10 Absatz 1 L-BGG vereinbar. Die Unvereinbarkeiten sind nachstehend aufgeführt.
2. Nicht barrierefreie Inhalte
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus den folgenden Gründen nicht barrierefrei:
a) Unvereinbarkeit mit § 10 Absatz 1 L-BGG
- Anforderung 11.1.1.1 Nicht-Text-Inhalt
Für die meisten grafischen Symbol-Schaltflächen sind keine Textalternativen hinterlegt und müssen deshalb von der integrierten Bilderkennung interpretiert werden.
- Anforderung 11.1.3.1 Info und Beziehungen
Die Strukturinformationen in den Kopfzeilen sind nicht als solche programmatisch ausgezeichnet und passen auch nicht immer zum angezeigten Inhalt (siehe dazu auch Anforderung 11.2.4.6).
- Anforderung 11.4.1.2 Name, Rolle, Wert
Die Schiebeschalter „Fahrgast & Verkehrsinfos“ und „Neuigkeiten“ sind nicht mit den vorstehenden Labeln programmatisch verknüpft bzw. nicht gruppiert. Bei der Fokussierung der Schiebeschalter „Fahrgast & Verkehrsinfos“ und „Neuigkeiten“ werden vom Screenreader keinerlei Informationen vorgelesen.
Die Schaltflächen Plus und Minus für die „Kind“-Anzahl werden vom Screenreader als „Erwachsene“ vorgelesen und sind somit nicht korrekt beschriftet bzw. verknüpft. Nach dem Auslösen einer der Plus- oder Minus-Schaltflächen im Bereich „Erwachsener“ oder „Kind“ wird der neue Wert von einem Screenreader nicht angesagt.
Die Checkbox-Elemente im Datenschutzdialog werden vom Screenreader als „Schaltflächen“ erkannt. Diese können zwar wie klassische Schaltflächen ausgelöst werden, dabei wird jedoch jeweils der aktuelle und geänderte Zustand nicht erkannt und vorgelesen.
- Anforderung 11.1.3.2 Bedeutungsvolle Reihenfolge
Nach dem Auslösen des Stift-Symbols, um andere Zahlungsarten auszuwählen, öffnet sich eine neue Ebene mit Auswahloptionen am unteren Rand der Bildschirmansicht. Diese Ebene verdeckt dahinterliegenden Inhalte. Der Fokus wird aber nicht in diese neue Ebene verschoben, sondern muss zuerst über die nicht mehr sichtbaren Elemente im Hintergrund bis zur neuen Ebene am Ende der Bildschirmansicht geführt werden.
- Anforderung 11.1.3.4 Ausrichtung
Nach einer Änderung der Geräteausrichtung vom Hoch- ins Querformat passt sich das Bildschirmformat nicht automatisch an. Auch ein Neustart der Anwendung in der geänderten Ausrichtung behebt das Problem nicht. Die Anwendung lässt sich somit nur im Hochformat darstellen.
- Anforderung 11.1.4.1 Benutzung von Farbe
Die visuelle Kennzeichnung von ungelesenen Mitteilungen wird nur eine blaue Farbe (Farbwert #3A80BE) des vorangestellten Symbols dargestellt.
- Anforderung 11.1.4.3 Kontrast (Minimum)
In der Kopfleiste aller Ansichten ist ein Seitentitel angeben. Dieser blaue Text (Farbwert #D7EBF6) hat zum hellblauen Hintergrund (Farbwert #3B80BD) ein Kontrastverhältnis von 3,4 zu 1 und liegt damit unter dem Mindestwert von 4,5 zu 1.
- Anforderung 11.1.4.11 Nicht-Text-Kontrast
Das Kontrastverhältnis der Fokushervorhebung ist auf den meisten Bedienelementen zu niedrig.
- Anforderung 11.2.1.1 Tastatur
Das primäre Bedienelement über welches das Login, die Registrierung und die persönlichen Einstellungen erreichbar sind, in der Kopfleiste rechts, lässt sich nicht mit dem Tastaturfokus erreichen und ist somit nicht tastaturbedienbar.
- Anforderung 11.2.4.4 Linkzweck (im Kontext)
Im Prozessschritt 1 kann über die gruppierte Schaltfläche mit der aktuell gewählten Zahlart und dem Stiftsymbol auch eine andere Zahlart ausgewählt werden. Diese Information (eine andere Zahlart auswählen) ist programmatisch für blinde Menschen aber nicht wahrnehmbar, weil der Screenreader bei dem gruppierten Element nur die aktuelle Zahlart vorliest.
In der Ansicht, in der eine Zahlungsart ausgewählt werden kann, werden die fokussierten Zahlungsarten vom Screenreader mit dem Text „Löschen“ kombiniert.
- Anforderung 11.2.4.6 Überschriften und Beschriftungen (Labels)
In allen Ansichten sind die Bildschirmansichten in der Kopfzeile mit einem Titel bzw. Überschrift wie z. B. „Login“ versehen. Diese Textbezeichnungen passen nicht immer zum angezeigten Inhalt.
- Anforderung 11.2.4.7 Fokus sichtbar
Die Tastaturreihenfolge ist nicht immer nachvollziehbar, weil keine Fokushervorhebung auf den Bedienelementen mehr sichtbar ist.
Die Tastaturreihenfolge ist auf Checkbox-Elementen nicht immer nachvollziehbar, weil dort keine Fokushervorhebung mehr sichtbar ist.
- Anforderung 11.2.5.3 Beschriftung (Label) im Namen
Die visuelle Bezeichnung „Geburtsdatum“ verschwindet wenn der Fokus das Eingabeelement erreicht und wird durch den Text „dd.mm.yyyy“ ersetzt.
- Anforderung 11.3.1.1 Sprache der Seite
Die App wechselt im Login- und Registrierungs-Bereich automatisch zwischen deutscher und englischer Betonung, obwohl dort keine englischen Texte vorhanden sind. Dabei werden deutsche Texte mit englischer Intonation vorgelesen und sind so nicht mehr verständlich.
- Anforderung 11.3.3.2 Beschriftungen (Labels) oder Anweisungen
Die Formularfeld-Kennzeichnungen sind nur über die Formularfeld-Vorbelegung, z. B. „Nachname“ oder „Geburtsdatum“ erkennbar. Diese Beschriftungen verschwinden aber bei (versehentlichen) Eingaben und sind keine ausreichenden Beschriftungen im Sinne dieser Anforderung.
- Anforderung 11.3.3.3 Vorschlag bei Fehler
Die Texterläuterungen zur Behebung der Fehleingaben stehen an einer Position, an der sie den fehlerhaften Feldern nicht eindeutig zugeordnet werden können. Sie enthalten keine individuellen Hinweise für die Fehlerbehebung.
- Anforderung 11.5.2.5 Objektinformationen
Es existieren Bedienelemente, die nicht von assistiven Hilfsmitteln erkannt oder bedient werden können.
- Anforderung 11.5.2.7 Werte
Es existieren Bedienelemente, deren geänderter Wert nicht von assistiven Hilfsmitteln erkannt werden können.
- Anforderung 11.5.2.8 Label-Beziehungen
Es existieren Formularfelder, deren Beschriftungen nicht oder nicht eindeutig von assistiven Hilfsmitteln programmatisch erkannt werden können.
- Anforderung 11.5.2.9 Eltern-Kind-Beziehungen programmatisch ermittelbar
Es existieren Bedienelemente deren Beschriftungen und Gruppenzugehörigkeiten nicht oder nicht eindeutig von assistiven Hilfsmitteln programmatisch erkannt werden können.
- Anforderung 11.5.2.15 Änderungsbenachrichtigung
Es existieren Bedienelemente, deren geänderter Zustand nicht von assistiven Hilfsmitteln erkannt werden kann.
- Anforderung 11.7 Benutzerpräferenzen
Wenn im Betriebssystem große Schriften eingestellt sind, wird diese Schrifteinstellung von der App nach einem Neustart nicht übernommen.
- Erklärung zur Barrierefreiheit, §§ 3 - 8 und Anlage 1 L-BGG-DVO
Gemäß § 7 Absatz 2 L-BGG-DVO ist bei mobilen Anwendungen eine Erklärung zur Barrierefreiheit zu veröffentlichen. Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist an der Stelle, an der das Herunterladen der mobilen Anwendung ermöglicht wird oder auf der Webseite einer öffentlichen Stelle zu veröffentlichen.
b) Unverhältnismäßige Belastung
ohne
c) Die Inhalte fallen nicht in den Anwendungsbereich der anwendbaren Rechtsvorschriften
ohne
3. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 31.07.2024 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 31.07.2024 überprüft.
4. Rückmeldung und Kontaktangaben
Unter der E-Mail-Adresse feedback@app.swu.de können Sie etwaige Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen mitgeteilt und Informationen über die von der Anwendung des § 10 Absatz 1 L-BGG ausgenommenen Inhalte eingeholt werden.
SWU ServiceCenter
Karlstraße 3
89073 Ulm
Telefon: 0731 166-0
E-Mail: feedback@app.swu.de
Website: https://www.swu.de/privatkunden/service/standorte-kundenservice/swu-servicecenter
5. Schlichtungsverfahren
Wenn Sie der Meinung sind, dass diese mobile Anwendung nicht barrierefrei zugänglich ist, können Sie unsere in Ziffer 4 genannte Stelle oder Person darüber informieren.
Falls wir Ihnen nicht oder nicht zufriedenstellend innerhalb von vier Wochen ab Zugang Ihrer Anfrage antworten, können Sie sich an die Schlichtungsstelle des Landeszentrums Barrierefreiheit (LZ-BARR) wenden. Die Schlichtungsstelle erreichen Sie wie folgt:
Landeszentrum Barrierefreiheit
Schlichtungsstelle
Else-Josenhans-Straße 6
70173 Stuttgart
Telefon: 0711 123 39375
E-Mail: schlichtung@barrierefreiheit.bwl.de
Webseite: https://barrierefreiheit-bw.de/
Das Schlichtungsverfahren ist unentgeltlich.
Auf die Möglichkeit des Verbandsklagerechts nach § 12 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 L-BGG wird hingewiesen.