Die 2. EU-Richtlinie zur Netzwerk- und Informationssicherheit (NIS-2-Richtlinie) hat zum Ziel, ein hohes Cybersicherheitsniveau aller Mitgliederstaaten sicherzustellen. Im Oktober 2024 muss die NIS-2 in nationales Recht umgesetzt werden. Die bisherig geltende NIS-Richtlinie wird erweitert, sodass auf zahlreiche Unternehmen neuen Pflichten in Bezug auf ihre Cybersicherheit zukommen. Nicht unerheblich ist die Zahl an Unternehmen, die zum ersten Mal mit den Vorschriften zur Informationssicherheit konfrontiert werden. Daher möchten wir Sie für dieses Thema erneut sensibilisieren und Sie im Folgenden aufklären, ob Sie von der NIS-2 betroffen sind und wie wir Ihnen als SWU unterstützend zur Seite stehen.