Antwort

Vergütung

Wer bestimmt, welche Vergütung ich für meinen eingespeisten Strom erhalte?

Die SWU hat keinen Einfluss auf die Höhe der Einspeisevergütung für den in das öffentliche Netz eingespeisten Strom. Diese ist im Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien (EEG 2023) festgelegt. Die genaue Höhe der Vergütung ist abhängig von der Anlagengröße, dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme und der Betriebsweise der Anlage (Überschusseinspeisung oder Volleinspeisung).
Im Rahmen unserer Planung erläutern wir Ihnen die möglichen Vergütungsoptionen und können Ihnen konkrete Werte für die jeweilige Anlage nennen.
Bei größeren Anlagen über 100 kWp erfolgt die Vergütung nach dem Marktprämienmodell. Unsere Fachberater erläutern Ihnen den Ablauf der Direktvermarktung und unterbreiten Ihnen ein Angebot für die Direktvermarktung Ihres PV-Stroms. Weitere Informationen finden Sie hier.

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