Die Konformitäts-Servicestelle
Die Konformitäts-Servicestelle der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH (KS Ulm) unterstützt und berät Hersteller von Energiemessgeräten und Zusatzeinrichtungen hinsichtlich Marktzugang sowie der Prüfung der Produkte.
Die KS Ulm ist in Teilen ihrer Tätigkeit, zum Beispiel bei Prüfungen von AC- oder DC-Zählern für die Elektromobilität, im Unterauftrag der Konformitätsbewertungsstelle in Stuttgart (KBS 0103) tätig. Die KBS 0103 ist dabei Ansprechpartner und die verfahrensführende Stelle.
Wir beraten Sie gerne
Konformitätsprüfungen
Verbrauchsmessgeräte und Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen für den Markt zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein. Dies geschieht in Europa durch die Konformitätserklärung des Herstellers und der Kennzeichnung gemäß der Messgeräte-Richtlinie (2014/32/EU) mit "CE" und "M" beziehungsweise innderstaatlich durch "DE - M", der Jahresbezeichnung und der benannten Stelle, die die Prüfungen begleitet hat.
Die Konformitäts-Servicestelle Ulm (KS Ulm) unterstützt Sie bundesweit bei:
- Konformitätsprüfungen im Rahmen des Inverkehrbringens nach den Modulen D oder F der Richtlinie in Abstimmung mit der Konformitätsbewertungsstelle KBS 0103 in Stuttgart
Sie haben ein Anliegen zur Verwendungsüberwachung?
Bei den Themen Eichungen, Befundprüfungen oder Annahme- bzw. Stichprobenprüfungen, unterstützt Sie gerne unsere staatlich anerkannten Prüfstelle EBW50.
E-Mobilität: Messtechnische Prüfungen und Beratung
Seit 1. April 2019 sind für die Schnell-Ladesäulen, die für die deutsche Ladeinfrastruktur bundesweit aufgebaut werden, konformitätsgeprüfte DC-Zähler vorgeschrieben.
Wir unterstützen Sie als Hersteller mit unserem Prüfequipment und Know-how bei der Vorbereitung zur Unterlagenerstellung zur Baumusterprüfung sowie bei der Prüfung selbst.
E-Mobilität
Wir unterstützen Sie mit:
- Konformitätsprüfungen im Rahmen des Inverkehrbringens von DC-Zählern für Ladesäulen im Bereich E-Mobilität in Abstimmung mit der Konformitätsbewertungsstelle KBS 0103 in Stuttgart nach Modul F der Messgeräterichtlinie MID (2014/32/EU)
- Beratung und Schulung im Rahmen zur Anerkennung nach Modul D der Messgeräte-Richtlinie (2014/32/EU) und der Anlage 4 der Mess-und Eichverordnung (MessEV)
- Beratung und Unterstützung von Messgeräteherstellern zum Erreichen der Baumusterprüfbescheinigung nach Modul B der Messgeräte-Richtlinie (2014/32/EU)