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Informieren Sie sich zu den aktuellen Meldefristen im Jahr 2025 und erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen.
10.12.2024

Jetzt Meldefristen für 2025 einsehen

Informieren Sie sich zu den aktuellen Meldefristen im Jahr 2025 und erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Änderungen.

Sie können ab sofort den Meldefristenkalender für das Jahr 2025 abrufen. Hier haben wir alle wichtigen Termine und Fristen für den Energiesektor für Sie zusammengestellt. Die relevanten Termine können Sie einfach in Ihren elektronischen Kalender übertragen. So verpassen Sie keine Fristen mehr für Anträge, Meldungen und Veröffentlichungen, um z.B. Steuervergünstigungen beim Hauptzollamt zu beantragen oder von Förderprogrammen zu profitieren. Im Folgenden haben wir Ihnen außerdem die wichtigsten gesetzlichen Änderungen zusammengefasst.

 

Ergänzung und Umbenennung der §19 StromNEV-Umlage

 

Ab dem 01.01.2025 wird die §19 StromNEV-Umlage gemeinsam mit dem Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung als Aufschlag für besondere Netznutzung abgerechnet. Sie werden daher ab 2025 nicht mehr die §19 StromNEV-Umlage auf Ihren Rechnungen finden, sondern den Posten „Aufschlag für besondere Netznutzung“. Dieser beträgt 1,558 Cent / kWh und hat sich somit im Vergleich zur §19 StromNEV-Umlage (0,643 Cent/kWh in 2024) deutlich erhöht.

 

Veränderung der Netzentgelte in 2025

 

Am 15. Oktober wurden die vorläufigen Netzentgelte für 2025 veröffentlicht. Für Strom bleiben diese im SWU-Netzgebiet weitestgehend stabil. Im Gassektor steigen die Netzentgelte allgemein an. Die Gründe sind gesetzlich geänderte Regulierungsvorschriften für die Gasinfrastruktur. Die Netzentgelte machen etwa ein Viertel der Energiekosten aus und beeinflussen diese damit erheblich.

 

Aktualisierung der CO2-Bepreisung ab 2027

 

Das Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) ist Teil des im September 2019 veröffentlichten Klimaschutzpaketes der Bundesregierung. Treibhausgasemissionen werden bepreist, um ein emissionsminderndes Verhalten zu forcieren. Bis Ende 2025 werden CO2-Zertifikate zum Festpreis gehandelt, 2026 gilt ein Preiskorridor für den CO2-Preis. Ab dem 01. Januar 2027 entfällt dieser, stattdessen wird der CO2-Preis monatlich neu festgelegt. Er richtet sich nach dem durchschnittlichen Versteigerungspreis für Emissionszertifikate, der im jeweils folgenden Monat veröffentlicht wird. Diese Preisbildung erfolgt durch ein transparentes Versteigerungsverfahren.

 

Im Allgemeinen sollten Sie sich auf weitere gesetzliche Änderungen im nächsten Jahr in Anbetracht eines möglichen Regierungswechsels einstellen. Maßnahmen zur Beschleunigung der Energiewende könnten neu priorisiert werden. Mit unserem Meldefristenkalender bleiben Sie immer auf dem aktuellen Stand:

 

Hier gehts zum Meldefristenkalender

 

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