Unter den Bedingungen der vorläufigen Haushaltsführung sowie unter Vorbehalt verfügbarer Haushaltsmittel können Unternehmen ab sofort wieder Anträge für eine Vielzahl von Programmen stellen. Dazu gehören unter anderem die Energieberatung für Nichtwohngebäude (EBN), die Energieberatung für Wohngebäude (EBW), die Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW), das Aufbauprogramm Wärmepumpe (BAW), die Förderung von E-Lastenrädern gemäß der E-Lastenfahrrad-Richtlinie sowie die Unterstützung von „Bürgerenergiegesellschaften“ im Bereich der Windenergie an Land.
Besonders interessant ist auch die Möglichkeit, Anträge für die Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) zu stellen. Die novellierten Richtlinien hierfür sind ab dem 15. Februar in Kraft getreten, sodass Sie schon bald von dieser Förderung profitieren können.
Für Unternehmen, die in den Bereichen Forschung und Entwicklung oder Energieeffizienz tätig sind, bleiben die bekannten Förderprogramme weiterhin geöffnet oder werden wieder geöffnet. Diese Programme bieten nicht nur kurzfristige finanzielle Unterstützung, sondern können auch langfristig zu erheblichen Kostenersparnissen führen.
Sie sind interessiert und möchten die Chance auf Fördermöglichkeiten wahrnehmen? Dann kommen Sie auf uns zu. Ihr Ansprechpartner, Markus Scheydecker (markus.scheydecker@swu.de, Telefon 0731 166-2645), steht Ihnen zur Verfügung, um eine maßgeschneiderte Strategie zu entwickeln und die passenden Förderprogramme zu identifizieren. Nutzen Sie diese Gelegenheit, um Ihre Projekte zur Energieeffizienz voranzutreiben und gleichzeitig finanzielle Unterstützung vom Staat zu erhalten. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Beratungsseite.