Jahr für Jahr definierte Ziele bei der Energieeffizienz, festgelegte Reduzierungen beim Verbrauch und für viele Firmen obligatorische Energiemanagementsysteme: Der Jahresbeginn 2025 hat es für Unternehmen und öffentliche Einrichtungen mit vielen neuen Pflichten bei Energiethemen in sich. „Unsere Kunden sind gefordert, belastbare Lösungen zu schaffen“, sagt Moritz Fischer, Gruppenleiter Energiedienstleistungen bei der SWU. „Wir stellen hierfür unsere gesamte Beratungs- und Servicekompetenz bereit, damit die Anpassung gelingt.“
Gesetz und EU-Richtlinie geben Kurs vor
Ausgangspunkt für die Herausforderungen sind das seit 2023 geltende Energieeffizienzgesetz sowie die Vorgaben der EU-Energieeffizienzrichtlinie (EED). Sie verpflichten Behörden, energieintensive Unternehmen und Rechenzentren, mehr Energie zu sparen. Gleichzeitig wird vom Gesetzgeber ein Endenergieverbrauchsziel für 2045 angepeilt, um langfristige Planungen zu unterstützen.
Managementsysteme ab Juli 2025 verpflichtend
Das Gesetz verpflichtet nun alle Unternehmen mit einem durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch von mehr als 7,5 Gigawattstunden in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren ein zertifiziertes Energiemanagementsystem nach DIN EN ISO 50001:2018 oder ein Umweltmanagement nach EMAS einzuführen. Öffentliche Einrichtungen müssen bereits ab einem Gesamtenergieverbrauch von einer Gigawattstunde bis 2045 jährlich zwei Prozent Energie einsparen. Zudem haben sie die Pflicht, ein Energie- oder Umweltmanagementsystem einzurichten. Stichtag ist der 30. Juni 2026. Für Rechenzentren gelten besondere Anforderungen an die Energieeffizienz und die Nutzung der Abwärmepotenziale. Das neue Rechenzentrum der SWU erfüllt diese Anforderungen bereits.
Künftig Abwärme sinnvoll verwerten
„So einfach sich die Vorgaben des Energieeffizienzgesetzes lesen, stellen sie für Unternehmen und Kommunen doch eine gewaltige Herausforderung dar“, sagt Moritz Fischer. „Denn es genügt nicht, einen großen Hebel anzusetzen – obwohl das Schlagwort ,Gesamtenergieverbrauch‘ das vermuten lässt. Die Aufgaben und Handlungsfelder erstrecken sich auf viele Details, die sich von Fall zu Fall unterscheiden.“ Er nennt ein Beispiel: „Unternehmen müssen künftig vermeiden, dass bei Produktionsprozessen Abwärme entsteht. Falls das nicht möglich ist, müssen sie die Abwärme sinnvoll verwerten. Dazu braucht es ausgefeilte Konzepte. Auf diesem Gebiet verfügen wir über weitreichende Erfahrungen.“
SWU liefert Kompetenz für Umsetzungspläne
Auf der praktischen Seite ist die SWU gut vorbereitet. Für die Prüfung und Bewertung der Wärmenetze hat das kommunale Versorgungsunternehmen spezialisierte Ingenieure im Einsatz. Auch bei der Überprüfung der Wirtschaftlichkeit und beim Erstellen effizienter Umsetzungspläne liefert die SWU kompetenten Beistand. „Wie schon bei allen vergangenen Maßnahmen und Schritten bewahrheitet sich auch in diesem Fall die Grundregel: Energieeffizienz erzeugt Kostenreduktion“, bringt Fischer den Nutzen auf den Punkt. Zusätzlich lassen sich auf diesem Weg nachhaltig positive Effekte auf die CO2-Bilanz erzielen. Sein Fazit fällt eindeutig aus: „Unsere Kunden können sich auf unsere solide Wissensplattform stützen. Wir begleiten sie gerne bei den erforderlichen Veränderungen mit einer zuverlässigen und zielgenauen Planung.“
Weitere Informationen
Das Energieeffizienzgesetz ist Mitte November 2023 in Kraft getreten. Um die viele Detailfragen zum Energieeffizienzgesetz zu klären, hat das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle ein Merkblatt veröffentlicht.
Bei der Bestimmung des relevanten Endenergieverbrauchs wird im Wesentlichen auf die bestehenden Regelungen/Ausführungen der Energieauditpflicht (EDL-G) verwiesen – mit der Ausnahme, dass beim EnEfG auch Flugzeugtreibstoffe einzubeziehen sind. Das erläutert das Merkblatt zur Bestimmung des Gesamtenergieverbrauchs.
Die Plattform für Abwärme schafft eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotenzialen. Ziel soll sein, diese Abwärme nutzbar zu machen. Dafür werden die Abwärmedaten betroffener Unternehmen auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für andere Unternehmen vor Ort sichtbar gemacht. Diese Daten stehen dann auch für die Wärmeplanung in den Kommunen nach dem Wärmeplanungsgesetz zur Verfügung.