Kostenloser Ladestrom für Mitarbeiter und Kunden? Ja, das geht!
Grundsätzlich können Sie Ihre Ladeinfrastruktur für Dritte zur Verfügung stellen. Die Abrechnung erfolgt dann über einen Elektromobilitätsanbieter wie beispielweise die SWU. Der Kunde beziehungsweise Mitarbeiter tankt zum gewöhnlichen Ladetarif. Es ist auch möglich, Mitarbeitern und Kunden den Ladestrom zu schenken. Bezüglich der steuerlichen Behandlung empfehlen wir Ihnen, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen.
Eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur: Sicherheit geht vor
Sofern der Nutzerkreis an Ihrer Ladesäule oder Wallbox bekannt ist und Sie den Ladestrom nicht kostenpflichtig abrechnen, ist keine eichrechtkonforme Ladeinfrastruktur vorgeschrieben. Sobald verschiedene Personengruppen, wie Mitarbeiter mit Dienstwagen, Mitarbeiter mit Privatfahrzeug und Kunden an einem Ladepunkt laden, empfehlen wir Ihnen immer eichrechtskonformes Laden. Nur so wird geladener Strom exakt und einheitlich erfasst. Eine Wallbox an Ihrer Firma sollte mindestens mit einem Zähler ausgestattet sein und in ein Backend eingebunden werden können.
Unser Angebot: Private Ladestationen auf gewerblichen Flächen
Wir bieten Ihnen Lösungen für Ladeparks mit separaten Zählern. Das ist insbesondere für Firmen mit vielen Kunden oder für Garagen und Parkplätze, die mehrere Unternehmen nutzen, interessant. Die Installation der Ladeinfrastruktur können Sie unkompliziert durch einen Elektriker Ihrer Wahl umsetzen. Wir begleiten Sie von der Konzeption bis zur detaillierten Abrechnung.