Den Stromkunden der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm erwarten im kommenden Jahr diverse Neuerungen. Eine davon ist eine gute Botschaft für das Klima. Ab 2020 erhält der Kunde in der sogenannten „Grundversorgung“ (GV) ausschließlich grünen Strom. Er stammt aus Wasserkraftwerken im Alpenraum; die Echtheit seiner Herkunft bezeugt ein Siegel, ausgestellt vom TÜV Süd.
Umgestellt wird das Produkt zum 1. Januar. Das geschieht automatisch, der Kunde muss nichts weiter tun. Warum diese Umstellung, die für rund 35.000 grundversorgte SWU-Stromkunden gilt? „Es ist ein weiterer Baustein in unserer Angebotspalette, in der die erneuerbare Erzeugung seit vielen Jahren eine Vorrangrolle spielt“, sagt Vertriebsleiter Marcus Deutenberg. „SWU NaturStrom ist ein gerne gekauftes Produkt, und jetzt zieht das Basis-Angebot, nämlich die Grundversorgung nach“. Zu besten Konditionen: Am 2020er Preis macht die Öko-Umstellung einen Anteil von 0,1 Cent netto je Kilowattstunde (kWh) aus. Aufs Jahr gerechnet bezahlt ein typischer Haushalt mit 2.000 kWh Verbrauch gerade einmal zwei Euro zusätzlich. Er unterstützt damit eine ordentliche Entlastung des Klimas. Rund 32.000 Tonnen Kohlendioxid-Einsparungen kommen zusammen, bezogen auf den Jahresbedarf aller SWU-Kunden der Grundversorgung.
Rund 45 Euro mehr in einem typischen Haushalt
Dass die Kilowattstunde in der Grundversorgung ab 1. Januar 2,51 Cent brutto mehr kosten wird (neuer Bruttopreis: 31,59 Cent), hat mehrere Gründe. Die SWU Energie hat 2020 deutlich mehr Entgelte für die Netznutzung zu bezahlen. Zu Buche schlägt zweitens der Stromeinkauf. Die Preise im Großhandel und an der Börse haben erneut kräftig angezogen. Hinzu kommt, drittens, der Preisblock „Abgaben, Steuern, Umlagen“. Dieser Posten erhöht sich für 2020 um 0,418 Cent brutto je Kilowattstunde. Um diesen Betrag steigt die neu festgesetzte Umlage nach dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz. Die übrigen Bestandteile des Preisblocks haben sich nur unwesentlich geändert und fallen per Saldo nicht ins Gewicht.
Der neue Endkundenpreis verteuert die Stromrechnung im „Musterhaushalt“ (Verbrauch 2.000 kWh) um rund 45 Euro im Jahr. Eingerechnet ist bei diesem Verbrauchsbeispiel der angepasste Grundpreis. Denn die „Grundversorgung“ kennt künftig einen einheitlichen Arbeitspreis und einheitlichen Grundpreis. Bislang unterschieden sich die Preise nach der Verbrauchsstufe. Das vereinfacht sich nun und führt in den meisten Verbrauchsbeispielen zu einer leichten Senkung des jährlichen Grundpreises. Der Kunde in der Grundversorgung ist im Übrigen ungebunden. Mit einer Frist von 14 Tagen kann er jederzeit wechseln. Zum Beispiel in eines der günstigeren SWU-Produkte mit fester Vertragslaufzeit.