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Fahrpersonal kontrolliert das Tragen nicht
23.04.2020

Mund-Nasen-Bedeckung im ÖPNV: SWU Verkehr appelliert an die Eigenverantwortung ihrer Fahrgäste

Fahrpersonal kontrolliert das Tragen nicht

In Bayern gilt ab 27. April für Fahrgäste die Pflicht, im Bus und in der Straßenbahn eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Baden-Württemberg folgt diesem Schritt. 

Die SWU Verkehr betreibt in den Städten Ulm und Neu-Ulm länderübergreifend Nahverkehr. Das Unternehmen setzt darauf, dass Fahrgäste die Pflicht, den Mund-Nasen-Schutz zu tragen, in eigener Verantwortung befolgen. Gemäß Verkehrsministerium sind die Verkehrsunternehmen nicht für die Umsetzung dieser Pflicht oder deren Kontrolle verantwortlich. Das ist hoheitliche Aufgabe der Behörden. Zur Kontrolle wäre die SWU schon personell nicht in der Lage. Das ergibt sich aus der Tatsache, dass im Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm pro Tag rund sechzig SWU-Busse und -Straßenbahnen um die 500 Haltestellen andienen. Vollends unmöglich wäre es für einen Verkehrsbetrieb, das korrekte Anlegen der Mund-Nasen-Bedeckung sicherzustellen.

Die SWU Verkehr wird ihre Fahrgäste über die Bildschirme in den Fahrzeugen und durch Lautsprecherdurchsagen an die Mund-Nasen-Bedeckung erinnern. Seit längerem schon machen Aushänge in den Fahrzeugen und an den Haltestellen auf die Hygiene- und Abstandsregeln aufmerksam. „Wir appellieren an die Eigenverantwortung der Fahrgäste. Das ist der beste Weg, Ansteckungsgefahren zu bannen. Rücksichtnahme und ein gutes Miteinander können die Fahrt im ÖPNV gerade jetzt angenehmer machen“, unterstreicht SWU-Verkehr-Chef André Dillmann. 

Der Bus- und Straßenbahnfahrer muss im Fahrzeug übrigens keine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Laut Verkehrsministerium erübrigt sich das, sobald die Fahrerkabine ein abgeschlossener Raum ist – wie in den SWU-Straßenbahnen – oder der Zustieg an der Fahrertür gesperrt ist. Auch das ist in den SWU-Bussen und in den Straßenbahnen gewährleistet. Außerdem ist der Fahrerarbeitsplatz vom Fahrgastraum durch eine Absperrung getrennt.

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