Um die enormen Preissteigerungen für Strom, Gas und Wärme für Verbraucherinnen und Verbraucher abzumildern, wurden von der Bundesregierung die Energie-Preisbremsen beschlossen. Die Einführung soll zum 1. März 2023 erfolgen. Die dafür notwendigen IT-Prozesse auf Seiten der Ulmer/Neu-Ulmer Stadtwerke werden derzeit unter Hochdruck umgesetzt. Aufgrund des straffen Zeitplans und der Komplexität der Anforderung sind Verzögerungen nicht auszuschließen.
Entlastungen kommen in jedem Fall
SWU-Geschäftsführer Klaus Eder betont: „Wir setzten die Energie-Preisbremsen um und alle unsere anspruchsberechtigten Kundinnen und Kunden werden ihre Entlastung bekommen. Wir informieren unsere betroffenen Kundinnen und Kunden schnellstmöglich über die zu erwartenden Entlastungen.“
Sollten die Informationen an die Kundinnen und Kunden vereinzelt nicht rechtzeitig zugestellt werden oder Informationsschreiben noch nicht alle gesetzlich verpflichtenden Einzeldaten zu den Entlastungsbeträgen enthalten, so heißt das nicht, dass diese keine Entlastung erhalten werden. Möglicherweise wird ein Großteil der angepassten Monatsabschläge erst in der zweiten Monatshälfte März eingezogen. Kundinnen und Kunden müssen nichts weiter tun. Die Entlastung erfolgt automatisch.
Klaus Eder stellt fest: „Das Instrument der Preisbremse hilft uns dabei, unsere Kundinnen und Kunden schnell finanziell entlasten zu können. Der russische Angriffskrieg auf die Ukraine hat dazu geführt, dass die Preise für Energie in die Höhe geschnellt sind. Viele Verbraucherinnen und Verbraucher stehen nun vor einer großen finanziellen Herausforderung. Die technische und organisatorische Umsetzung der Preisbremse ist für unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eine aufwändige und komplexe Sache. Wir arbeiten zielstrebig, damit wir alle Voraussetzungen schnellstmöglich schaffen können.“
Weitere Informationen stellt die SWU online unter https://www.swu.de/swu-erklaert bereit. Die Informationen werden kontinuierlich angepasst und erweitert.