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24.06.2024

Wichtige Änderungen bei Kabelfernsehen und Nebenkosten ab dem 1. Juli 2024

Vertrag jetzt verlängern oder neu abschließen.

Ab dem 1. Juli 2024 dürfen die Kosten für den Empfang von Kabelfernsehen nicht mehr automatisch über die Nebenkosten abgerechnet werden. Dieser Vorgang ist auch unter dem Begriff „Nebenkostenprivileg" bekannt. Hintergrund für diese Änderung ist eine Entscheidung der EU. Ziel ist es, den Verbraucherinnen und Verbrauchern mehr Transparenz und Wahlfreiheit zu bieten. Die SWU TeleNet befindet sich derzeit in der Vorbereitung zur Abschaltung aller Kabelanschlüsse ohne eigenen TV-Vertrag ab dem 1. Juli 2024.

 

Alle betroffenen Mieterinnen und Mieter wurden im vergangenen Halbjahr zweimal von den Stadtwerken persönlich angeschrieben und informiert. Wer bis jetzt noch nicht reagiert hat, sollte dies schnellstmöglich tun. Nur wer nach dem 1. Juli einen eigenen TV-Vertrag abgeschlossen hat, kann weiterhin Kabelfernsehen empfangen.

 

Alle Haushalte haben weiterhin die Möglichkeit, das Paket „TV & Radio“ über die SWU TeleNet einfach und schnell zu beauftragen. Damit stehen über 200 digitale TV und gut 80 digitale Radiosender zur Verfügung. Auch nach dem 1. Juli ist die Beauftragung, wenn auch nicht mehr zu reduzierten Kosten, jederzeit möglich. Bis Ende Juni gilt nämlich noch für alle Neuverträge ein reduzierter Monatspreis von 9,90 Euro. Die üblichen Anschlusskosten von 49,90 Euro entfallen im Aktionszeitraum ebenfalls.

 

Der SWU-Kundenservice (Telefon: 0731 166 - 2820, E-Mail: telenet@swu.de) steht bereit, um alle Fragen rund um die Anpassung des Nebenkostenprivilegs und die TV-Dienstleistungen zu beantworten. Bestellungen können außerdem online unter swu.de/tv-nebenkosten oder persönlich im SWU ServiceCenter (Karlstraße 3) aufgegeben werden. Interessenten erhalten umfassende Unterstützung bei der Umstellung und der Auswahl des TV-Pakets. Zudem können sich Interessenten über optionale Zusatzleitungen aus dem PayTV-Angebot beraten lassen.

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