Warum ändert sich Ihre Nebenkostenabrechnung für Kabelfernsehen?
Zum 1. Dezember 2021 trat mit der TKG-Novelle eine Anpassung des Telekommunikationsgesetztes in Kraft. Hierdurch ergaben sich viele Änderungen für die Nutzer von Telekommunikationsdiensten wie Internet, Telefon und Fernsehen insbesondere Kabelfernsehen.
Eine der größten Änderungen betrifft den Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Kabelfernsehverträge, die durch Eigentümergemeinschaften (WEG) oder Hausverwaltungen geschlossen wurden. Die Abrechnung der TV-Kabelanschlussgebühren in Mehrfamilienhäusern (Mehrnutzervertrag) darf zukünftig nicht mehr über die Betriebskostenabrechnung abgerechnet werden. Hierzu gibt es eine Übergangsfrist bis zum 30. Juni 2024. Somit darf zukünftig jeder Mieter selbst entscheiden, ob er einen TV-Kabelanschluss nutzen möchte oder Alternativen nutzt.
Erklärvideo
Was bedeutet das für Sie als Vermieter?
- Der Wegfall des Nebenkostenprivilegs für Vermieter hat Auswirkungen in Bezug auf das TV-Angebot.
- Das bedeutet, dass die Kosten für Kabelfernsehen nicht mehr pauschal über die Nebenkosten abgerechnet werden dürfen.
- Vermieter müssen nun individuelle Vereinbarungen mit den Mietern treffen, um die Kosten für den Kabelanschluss zu regeln.
- Diese neue Regelung eröffnet Mietern die Möglichkeit, den Anbieter für Kabelfernsehen zu wechseln, falls Sie mit Ihrem bisherigen Kabelanbieter nicht zufrieden sind.
Was bedeutet das für Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)?
- Hier gilt nach wie vor das, was die Eigentümergemeinschaft beschließt.
- Die TKG-Novelle sieht ein Sonderkündigungsrecht bis 30. Juni 2024 vor.
- Die WEG muss beschließen, ob der laufende Mehrnutzervertrag entweder gekündigt wird oder ungekündigt bleiben soll.
- Bleibt der Mehrnutzervertrag mit Beschluss bestehen, laufen die Verträge unberührt weiter.
- Allerdings müssen Sie in diesem Fall als Eigentümer weiterhin die Kosten für den TV-Kabelanschluss über das Hausgeld bezahlen, können es aber nicht mehr über die Nebenkosten mit Ihren Mietern abrechnen.
- Eine Abrechnung für Kabel-TV über die Kaltmiete ist jedoch möglich.
- Bei Kündigung kann Ihr Mieter selbst entscheiden, ob er einen TV-Kabelanschluss oder andere Angebote nutzen möchten.
- Bis spätestens 30. Juni 2024 braucht der Mieter einen eigenen TV-Vertrag, wenn er weiter Fernsehen schauen möchte.
Wie geht die SWU TeleNet vor?
Ist die SWU TeleNet Ihr bisheriger Anbieter, wird Ihr TV-Kabelanschluss nicht unangekündigt abgeschaltet.
Hat Ihre WEG bzw. Hausverwaltung den Mehrnutzervertag mit uns gekündigt und eine Gestattungs- oder Nutzungsvereinbarung unterzeichnet, werden wir Ihnen rechtzeitig ein Angebot für einen TV-Einzelvertrag anbieten.
Mit dem Angebot erhalten Sie auch alle Informationen zum Umstellungstermin.
Mit einer rechtzeitigen Beauftragung stellen Sie sicher, dass Sie lückenlos weiterversorgt werden.
Zum angekündigten Umstellungstermin wird der Anschluss mit Kabel dann tatsächlich abgeschaltet.
Sie sind Internet- und/oder Telefonie-Kunde? Keine Sorge, diese Anschlüsse können weiterhin genutzt werden.
Wenn Sie bereits ein PayTV-Paket bei uns nutzen, ist ein TV-Einzelvertrag zwingend erforderlich, um weiterhin Sender über den Kabelanschluss empfangen zu können.
So schauen Sie wie gewohnt TV mit Kabel bei der SWU
1. Prüfen Sie Ihre Adresse
2. Bestellen Sie bei uns ein TV & Radio Produkt
Aktionscode aus dem persönlichen Schreiben nutzen und sparen.
3. Genießen Sie Ihr gewohntes TV-Programm
Sie wollen noch mehr? Buchen Sie einfach PayTV für HD-Sender oder Fremdsprachenpakete dazu!
Kabel oder kein Kabel – das ist hier die Frage
Mit dem Wegfall des Nebenkostenprivilegs haben Sie als Mieter nun die Qual der Wahl: Kabel oder kein Kabel? Für eine kleine Entscheidungshilfe haben wir hier einige Vor- und Nachteile von Kabelfernsehen für Sie zusammengestellt.
Vorteile von Kabel-TV:
- Kabelfernsehen bietet eine hohe Übertragungsqualität mit störungsfreiem Empfang.
- Eine breite Auswahl an Fernsehkanälen ist verfügbar, inklusive exklusiver Pay-TV-Angebote.
- Zusätzliche Dienste wie Internet und Telefonie können oft über den gleichen Anschluss gebündelt werden.
- Kabelanschlüsse erfordern keine separate Satellitenschüssel und sind daher weniger wetteranfällig.
- Die Installation und Einrichtung eines Kabelanschlusses ist meistens einfach und wird oft vom Anbieter unterstützt.
Nachteile von Kabel-TV:
- Kabelfernsehen ist oft teurer im Vergleich zu alternativen Empfangsmethoden wie Satellit.
- Die Auswahl an Kanälen ist vorgegeben und bietet weniger Flexibilität im Vergleich zu individuell zusammengestellten Streaming-Diensten.
- Langfristige Vertragsbindungen können die Flexibilität der Nutzer einschränken.
- Nutzer haben weniger Kontrolle über die Senderliste und müssen oft für Pakete zahlen, die unerwünschte Kanäle enthalten.
Kabelfernsehen gefällig? Das sollten Sie beim Abschluss beachten
Wenn Sie die Vorteile von Kabel-TV überzeugt haben, gilt es nun einen Vertrag abzuschließen.
Um als Mieter einen guten Kabel-Vertrag abzuschließen, sollten Sie zunächst prüfen, ob bereits ein Kabelanschluss in Ihrer Mietwohnung vorhanden ist.
Kontaktieren Sie Ihren Vermieter, um Informationen über bestehende Verträge und Anbieter zu erhalten.
Sobald Sie den Vertrag abgeschlossen haben, vereinbaren Sie einen Installationstermin.
Stellen Sie sicher, dass Sie alle nötigen Dokumente bereithalten.
FAQ zum Nebenkostenprivileg
Häufig gestellte Fragen
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