FAQ Staudenbahn

Ich habe ein Anliegen bzw. eine Frage zur Staudenbahn, an wen kann ich mich wenden?


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Besteht durch den regelmäßigen schnellen Zugverkehr eine Gefährdung? Man hört immer wieder, dass es insbesondere an Bahnübergängen zu Unfällen kommt.


Die SWU wird alle verbleibenden Bahnübergänge mit Schranken und Lichtsignalen nach neuestem Standard ausrüsten, damit sind die Verkehrsteilnehmer maximal sicher unterwegs. Auch wenn Unfälle nie vollständig ausgeschlossen werden können, finden diese im Regelfall nur an unbeschrankten Bahnübergängen statt. An Engstellen in der Nähe von begleitenden Wegen wird die SWU mit Zäunen oder Leitplanken Abtrennungen errichten. Die Mittelbahnsteige werden großzügige 6m breit, um ausreichend Aufstellfläche sicherzustellen.


Warum wird die Strecke mit einer Oberleitung ausgestattet, es gibt doch nun Wasserstoff- und Batteriezüge?


Studien haben dargelegt, dass bei dichten Takten (mindestens Stundentakt) die Oberleitung insgesamt die wirtschaftlichste Lösung ist. Diese ermöglicht darüber hinaus, dass alle Züge flexibel im Netz unterwegs sein können. Dies hilft z.B. bei Baustellenverkehren oder Fahrzeugtäuschen. Dank der Oberleitung können im Vergleich zu konventionellen Zügen beschleunigungsstarke Triebzüge eingesetzt werden, nur dadurch kann überhaupt der geplante attraktive Fahrplan mit Durchbindungen nach Augsburg sowie dem Halt Fischach-Nord verwirklicht werden. Darüber hinaus liegen mit Wasserstoff und Batteriezügen kaum Erfahrungen vor. Bisher gibt es in Deutschland nur ein Wasserstoff-Zugnetz, mit gemischter Bilanz. Der Batteriezug verkehrt serienmäßig erst seit Ende 2023 in Deutschland. Wichtig ist auch, dass für die Staudenbahn keine eigene und somit ineffiziente Flotte beschafft wird, in der Region Augsburg sind aber auch mittelfristig nur Elektro- und Dieselzüge im Einsatz. Durch den Einsatz von Elektrozügen kann die Geräuschkulisse der Fahrzeuge deutlich reduziert werden.

 

Durch die neue Bahnstrecke entsteht doch zusätzlicher Lärm, wie sieht es mit Lärmschutz aus?

 

Die Staudenbahn ist eine gewidmete Bahnstrecke, daher besteht bei regelmäßigem Bahnverkehr erstmal kein Anspruch auf Lärmschutz. Im Falle einer wesentlichen Veränderung an der Staudenbahn, also im Bereich der zu verlegenden oder neu zu schaffenden Stationen (Margertshausen, Fischach-Nord, Wollmetshofen, Langenneufnach-Nord) wird eine Beurteilung des Schallpegels erfolgen. Gemäß Bundesimmissionsschutzverordnung wird dann im Zuge der Planfeststellung bewertet, ob Lärmschutzmaßnahmen erfolgen müssen.

Auf der Staudenbahn werden künftig Elektrotriebzüge eingesetzt, das reduziert den Geräuschpegel insbesondere beim Beschleunigen der Züge erheblich. Die Lärmentwicklung einer üblichen Ortsdurchfahrt (Kreisstraße) ist im Regelfall höher, als die eines modernen Elektrotriebzuges. Zu beachten ist jedoch, dass im Gegensatz zum Straßenverkehr nur zwei bis vier Züge pro Stunde verkehren und es sich somit nicht um einen dauerhaften Lärmpegel handelt. In einer Messreihe wurde ermittelt, dass der Median von Elektrotriebwagen im Stand bei 55 dB und beim Anfahren bei 72 dB liegt. Zum Vergleich in einer sehr ruhigen Wohnstraße bringt ein PKW bei 50 km/h eine Emission von 70 dB auf.
In einem Auto sitzen im Schnitt nur 1,4 Personen, ein einzelner dreiteiliger Zug hat ca. 215 Sitzplätze. Die PKW-Fahrten innerhalb der Ortsdurchfahrt werden somit zurückgehen und zugleich die bis zu 50 täglichen Busfahrten durch die Orte entfallen.

Die Stationen an der Staudenbahn werden „stille Bahnhöfe“. Die Anzeigetafeln können auf Knopfdruck zwar vorgelesen werden, es gibt aber keine regulären Lautsprecherdurchsagen an den Stationen. Die nächtliche Abstellung der Triebzüge plant die SWU so, dass diese nicht in den Ortschaften liegt und daher keine Anwohner beeinflusst.

 

Wie ist der allgemeine Genehmigungsablauf des Projekts Staudenbahn?


Siehe Grafik: