Zum 1. Januar 2021 traten eine Reihe von Änderungen im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) in Kraft. Unter anderem wurden auch Regelungen für Photovoltaikanlagen getroffen, die nach einer Betriebszeit von 20 Jahren aus der EEG-Förderung fallen.
Für diese Solaranlagen gibt es mehrere Möglichkeiten für den Weiterbetrieb: Volleinspeisung, Umrüstung auf Eigenverbrauch, Direktlieferung und sonstige Direktvermarktung. Welche dieser Optionen für den einzelnen PV-Anlagenbetreiber aus wirtschaftlicher, technischer oder ökologischer Sicht sinnvoll ist, hängt von den individuellen Bedingungen ab. Für Betreiber von kleineren PV-Anlagen ist in der Regel die weitere Einspeisung des gesamten Stroms (Volleinspeisung) – allerdings befristet bis Ende 2027 - oder die Umrüstung auf Eigenverbrauch geeignet.
Einspeisung des gesamten PV-Stroms (Volleinspeisung)
Bei dieser Option muss zunächst nichts unternommen werden. Sie speisen den Strom wie bisher in das öffentliche Netz ein.
- Ist für Anlagen mit einer Leistung kleiner 100 kW möglich.
- Diese Möglichkeit ist befristet bis Ende 2027.
- Die Vergütung richtet sich nach dem „Jahresmarktwert Solar“ abzüglich der Vermarktungskosten und ist viel geringer als die bisherige Vergütung.
- Es entstehen keine Umrüstungskosten.
Umrüstung auf Eigenverbrauch
Hierbei verbrauchen Sie zukünftig einen Teil des Stroms aus Ihrer PV-Anlage selbst.
- Ihre Anlage muss technisch umgerüstet werden.
- Eventuell wird ein intelligentes Messsystem eingebaut. Dies ist derzeit noch nicht abschließend geklärt.
- Die überschüssige Strommenge wird ins öffentliche Netz eingespeist. Die Vergütung erfolgt - wie bei der Volleinspeisung – nach dem „Jahresmarktwert Solar“ abzüglich der Vermarktungskosten.
- Falls es sinnvoll ist, kann ein Speicher eingebaut werden.
- Falls es technisch möglich ist, kann der PV-Strom ggf. für eine Ladestation/Wallbox für ein E-Auto genutzt werden.
- Für die Umsetzung wenden Sie sich bitte an Ihren Elektrofachbetrieb.
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