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Günstig und fair

Preise für Trinkwasser und Abwasser

Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich zusammen aus dem Wasserpreis für das entnommene Wasser und dem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen.

Gutes Trinkwasser zum fairen Preis

Die SWU Energie GmbH stellt auf Grund der Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) vom 20. Juni 1980, sowie deren „Ergänzenden Bestimmungen”, Wasser zu folgenden Tarifen zur Verfügung.

1. Zählertarif

Das Entgelt für das gelieferte Wasser setzt sich zusammen aus einem Wasserpreis für das abgenommene Wasser und einem Jahresgrundpreis für die Bereitstellung der Anlagen.

Preise gültig ab 1. Januar 2025


Stadtgebiet Ulm/Neu-Ulm

Euro / m³
brutto / netto

Wasser

2,11 / 1,97

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%. Diese Preise sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Zählergebühr gültig ab 1. Januar 2025


Grundpreis für

Euro / Jahr
brutto / netto

Hauswasserzähler



DN 20 & 25

144,58 / 135,12

DN 40 & 50

379,21 / 354,40

Fernauslesbar1



DN 20 & 25

165,98 / 155,12

DN 40 & 50

400,61 / 374,40

Woltmann-, Verbundwasser- und Ultraschallzähler



DN 50

856,81 / 800,76

DN 80 & DN 100

2.329,29 / 2.176,91

DN 150

2.377,67 / 2.222,12

¹ Fernauslesbar: Sonderausführung auf Kundenwunsch mit Vorbereitung für MODULARIS-Auslesemodule (Modul ist nicht im Preis enthalten).

2. Berechnung nach Schätzung

Sollte die Messeinrichtung versagen, so wird der Verbrauch gemäß §21 der AVBWasserV geschätzt.

3. Wasserabgabe für Reserve- und Zusatzversorgung

1. Bei Versorgung von Kunden mit Eigenwasserversorgungsanlagen wird für die Vorhaltung von Reserve- und Zusatzwasser neben dem unter I. genannten Preis ein zusätzlicher Bereitstellungspreis erhoben.

2. Reserve- und Zusatzversorgung liegt vor, wenn der Abnehmer anstelle von Eigenförderung auf Bezug übergehen kann und eine Vorhaltung ausdrücklich wünscht.

3. Die Vorhalteleistung und der zusätzliche Bereitstellungspreis werden vertraglich vereinbart.

4. Wasserabgabe über Standrohrzähler

Die Berechnung der Wasserabgabe über Standrohrzähler erfolgt auf Grund einer besonderen Vereinbarung.

5. Wasserabgabe für Feuerlöschzwecke

Die Wasserabgabe aus öffentlichen Hydranten für Feuerlöschzwecke und Feuerlöschübungszwecke erfolgt kostenlos. Die entnommene Wassermenge ist der SWU Energie schriftlich mitzuteilen.

6. Umsatzsteuer

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer von 7%. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf zwei Stellen hinter dem Komma gerundet. 

7. Abrechnung

1. Einzelheiten der Verbrauchsfeststellung, der Rechnungserteilung und der Zahlung sind in der "Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVBWasserV) sowie deren "Ergänzenden Bestimmungen" geregelt. Der Kunde erhält die AVBWasserV auf Wunsch kostenlos.

2. Der Wasserverbrauch der Kunden wird in der Regel einmal jährlich festgestellt und darüber eine Jahresrechnung erstellt. Die SWU Energie ist jedoch berechtigt in kürzeren Zeitabständen abzurechnen. Während des Abrechnungsjahres zahlt der Kunde 11 in der Regel gleichbleibende Abschlagsbeträge. Die Fälligkeit der Abschlagsbeträge wird jedem Kunden auf der Jahresrechnung und auf der Vertrags- bzw. Abschlagsbestätigung angegeben.

3. Bei einem Abrechnungszeitraum, der kürzer oder länger als 365 Tage ist, wird der Grundpreis zeitanteilig ermäßigt bzw. erhöht in Rechnung gestellt.

8. Änderung der Allgemeinen Tarife

Die Allgemeinen Tarife können durch öffentliche Bekanntgabe geändert werden. Sie werden erst nach der Bekanntgabe wirksam. Änderungen der Steuersätze werden gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wirksam.

Die Preise für Abwasser

Im Namen der Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU) und der Stadt Neu-Ulm rechnen wir auch das Abwasser ab.

Bemessungsgrundlage ist einerseits die von der SWU gelieferte Wassermenge sowie alle dem Grundstück sonst zugeführten Wassermengen (z. B. aus Brunnenförderung oder Regenwassernutzung).
Seit dem 01.01.2010 wird von der EBU und der Stadt Neu-Ulm auch eine Niederschlagswassergebühr für die an die Kanalisation angeschlossenen und befestigten Flächen erhoben.

Die Abwassergebühr setzt sich somit zusammen aus Schmutzwassergebühr (Kanalgebühr + Klärgebühr) und Niederschlagswassergebühr.

Abwassergebühren sind umsatzsteuerfrei!

Die Abwasserpreise für Ulm gültig ab Januar 2024:


Stadtgebiet Ulm

Kanalgebühr Euro/m³ (brutto = netto)

Klärgebühr Euro/m³ (brutto = netto)

Schmutzwassergebühr* (Kanal- + Klärgebühr) Euro/m³ (brutto = netto)

Niederschlagswassergebühr Euro/m²/Jahr (brutto = netto)

Abwasser

0,81

1,03

1,84

0,63

* Bemessungsgrundlage ist das von der SWU gelieferte Trinkwasser.

Die Abwasserpreise für Neu-Ulm gültig ab Januar 2023:


Stadtgebiet Neu-Ulm

Schmutzwassergebühr* Euro/m³ (brutto = netto)

Niederschlagswassergebühr** Euro/m²/Jahr (brutto = netto)

Abwasser

1,75

0,25

* Bemessungsgrundlage ist das von der SWU gelieferte Trinkwasser.
** Die Niederschlagswassergebühr wird von der Stadt Neu-Ulm separat verlangt und nicht von der SWU abgerechnet.