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FAQ Wärme

Fragen zum CO₂-Emissionszertifikathandel

 

1) Was ist Emissionszertifikathandel?

Emissionshandel ist der Handel mit Rechten zum Ausstoß von Treibhausgasen und ein marktwirtschaftliches Instrument, mit welchem das Klima geschützt werden soll. Die Treibhausgas-Emissionen emissionshandelspflichtiger Anlagen werden auf eine Gesamtmenge begrenzt und in Form handelbarer Rechte (Berechtigungen) ausgegeben. Wer die Luft mit Treibhausgasen belastet, benötigt hierzu Rechte. Je weniger Emissionen, desto wirtschaftlicher ist ein Unternehmen, da weniger Rechte gekauft werden müssen.
Erreicht ein Unternehmen seine erforderlichen Emissionsreduktionen durch eigene kostengünstige CO2-Minderungsmaßnahmen, kann es nicht benötigte Zertifikate am Markt verkaufen. Alternativ kann es Zertifikate am Markt zukaufen, falls eigene Minderungsmaßnahmen teurer würden.

2) Wo ist der Emissionszertifikathandel geregelt?

Der Emissionszertifikatehandel basiert auf zwei Emissionshandelsystemen, dem nationalen Emissionshandel, geregelt im Brennstoffemissionshandelsgesetz (kurz: BEHG) und dem europäischen Emissionshandel, geregelt im Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz (kurz: TEHG).

Der europäische Emissionshandel wurde bereits im Januar 2005 in Folge des Kyoto-Protokolls für die gesamte Europäische Union eingeführt. Der nationale Emissionshandel erweitert den europäischen Emissionshandel auf weitere Bereiche und beruht auf dem deutschen Klimaschutzplan 2050.

3) Was ist das Ziel des Emissionszertifikathandels?

Ziel des Emissionszertifikatehandels ist es, wirtschaftliche Anreize zu schaffen, zukünftig Emissionen zu vermeiden und damit den Klimawandel aufzuhalten. Konkret festgehalten sind die Ziele der Emissionseinsparung im Kyoto-Protokoll und beruhen auf einem Vergleich mit dem Jahr 1990. Die am Kyoto-Protokoll beteiligten Industriestaaten haben sich 1997 verpflichtet, den Ausstoß klimaschädlicher Gase im Zeitraum 2008-2020 um rund 8 Prozent gegenüber 1990 zu senken.

4) Warum gibt es das bei der SWU?

Der nationale Emissionshandel betrifft grundsätzlich alle fossilen Brennstoffe. Neben den Brennstoffen Benzin und Diesel, die in der Tankstelle verkauft werden, betrifft dies unter anderem auch den Brennstoff Erdgas, welcher bei den Wärmeerzeugern der SWU zum Einsatz kommt.

Der europäische Emissionshandel in Deutschland betrifft derzeit Betreiber von rund 1.900 Anlagen. Es sind insbesondere alle großen Feuerungsanlagen (mit mehr als 20 Megawatt Feuerungswärmeleistung) sowie die größeren Anlagen der energieintensiven Industrie, wie Stahlwerke, Raffinerien und Zementwerke betroffen. Die SWU Energie betreibt mit dem Heizkraftwerk in der Bradleystraße Neu-Ulm eine emissionshandelspflichtige Anlage, da dessen Feuerungsleistung, mit 48 MW, über dem Grenzwert liegt.

5) Welche Anlagen betrifft es?

Der europäische Emissionshandel gilt für Anlagen mit besonders hohen Emissionen und den Luftverkehr. Im Energiesektor betrifft dies Anlagen ab einer Feuerungswärmeleistung von 20 MW. Bei der SWU Energie GmbH ist dadurch nur das Heizkraftwerk in der Bradleystraße vom europäischen Emissionshandel betroffen. Alle anderen Wärmeerzeuger der SWU Energie, die einen Brennstoff zur Wärmeerzeugung nutzen, sind ab dem 01.01.2021 vom nationalen Emissionshandel betroffen.

6) Gibt es auch Anlagen bei der SWU die es nicht betrifft?

Durch die Einführung des Brennstoffemissionshandelsgesetz zum 01.01.2021 müssen alle Anlagen die einen Brennstoff zur Wärmeerzeugung nutzen, und dadurch Emissionen produzieren, am Emissionshandel teilnehmen. Nicht betroffen sind nur Anlagen die keinen Brennstoff benötigen, wie bspw. die Solarthermieanlage in Wengenholz.

7) Warum ist der Zukauf erforderlich? Geht es nicht ohne Zukauf?

Der derzeitige Anlagenbestand mit Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen und Heizkesseln ist ohne Emissionen nicht zu betreiben. Daher ist die SWU durch das Brennstoffemissionshandelsgesetz und das Treibhausgas-Emissionshandelsgesetz zum Erwerb von Zertifikaten verpflichtet.

8) Welche Heizkraftwerke und mit welcher Leistung betreibt die SWU?

Die SWU betreibt in Summe Heizkraftwerke und Heizzentralen mit einer Leistung von mehr als 63 MW. Damit kann die SWU den Heizbedarf von ca. 4200 Hausanschlüssen bei einer Auslegungstemperatur von -14°C decken.

Das einzige Heizwerk der SWU Energie mit einer Feuerungsleistung von mehr als 20 MW ist das Heizkraftwerk Bradleystraße in Neu-Ulm, das eine Feuerungsleistung von 48 MW besitzt.

Weiterhin betreibt die SWU folgende Heizanlagen:


Heizwerk Ludwigsfeld

11,0 MW

Holzgasanlage Senden

4,5 MW

BHKW Holzgasanlage Senden

1,2 MW

Heizzentrale Offenhausen

3,7 MW

Heizwerk Jungingen

2,6 MW

Heizzentrale Donaustetten

0,6 MW

Heizzentrale Ochsensteige

0,6 MW

Heizzentrale AWO Neu-Ulm

2,4 MW

Heizzentrale Lortzingstraße Senden

0,45 MW

Heizzentrale Böfingen

1,4 MW

Heizwerk Lindenhöhe

1,6 MW

Heizzentrale Einsingen

0,8 MW

9) Wie setzt sich der Emissionspreis zusammen?

Der Emissionspreis für Fernwärmekunden der SWU Energie setzt sich aus den Zertifikatpreisen zusammen, die im nationalen und europäischen Emissionshandel hinterlegt sind.
Im nationalen Emissionshandel sind die Kosten der Emissionszertifikate bis 2025 direkt im Gesetz festgelegt und zwar im BEHG §10 Abschnitt 2.
Im europäischen Emissionshandel ist es komplizierter. Der europäische Emissionspreis ist das Produkt aus der Menge der der SWU nicht kostenfrei zugeteilten CO2-Zertifikate und den börsennotierten CO2-Preisen für die Emission einer Tonne CO2. Die Ermittlung der CO2-Preise basiert auf dem Versteigerungsverfahren für CO2-Emissionsberechtigungen und erfolgt an der Leipziger Strombörse "European Energy Exchange" (EEX).
Für die Berechnung der neuen Preise wird der auf zwei Nachkommastellen kaufmännisch gerundete Mittelwert der veröffentlichten Preise und Indizes aus den dem letzten Quartal vorangegangenen 6 Monaten verwendet. Dies bedeutet, dass die Fernwärmepreise zum Beispiel für das vierte Quartal auf der Basis der Preise und Indizes des ersten und zweiten Quartals bestimmt werden.

10) Sind mit effizienteren Wärmeerzeugungsanlagen weniger Zertifikate notwendig?

Ja, je effizienter eine Wärmeerzeugungsanlage betrieben wird, d.h. je weniger Emissionen eine Anlage pro Nutzenergie erzeugt, umso weniger Zertifikate müssen durch die SWU erworben werden.

11) Wie ist der Stand bei der SWU? Wann werden welche Anlagen effizient?

In fast allen Heizwerken und Heizzentralen betreibt die SWU hocheffiziente Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK) für die Bereitstellung von Strom und Wärme. KWK-Anlagen wandeln bis zu 90 Prozent des eingesetzten Brennstoffs in nutzbare Energie um und tragen somit zur ressourcenschonenden Energieversorgung bei. Bei der Nutzung des gleichen Brennstoffes verbrauchen KWK-Anlagen bis zu 25 Prozent weniger Primärenergie als neue Anlagen, in denen Strom- und Wärme separat erzeugt werden.
Zur Abdeckung der Spitzenlast an besonders kalten Tagen mit hohem Wärmebedarf werden diese KWK-Anlagen durch Spitzenlastkessel unterstützt.
In den Heizzentralen AWO in Neu-Ulm und Lortzingstraße in Senden befinden sich derzeit nur gasbefeuerte Kesselanlagen. Aus baulichen Gründen ist an diesen beiden Standorten die Installation von KWK-Anlagen nicht möglich. Jedoch macht die Wärme, die die SWU nicht durch Kraft-Wärme-Kopplung erzeugt, nur einen geringen Anteil aus.

12) Was haben die Kunden vom Emissionshandel?

Der Emissionshandel ist ein Teil der nationalen und internationalen Klimaschutzbemühungen um den Klimawandel zu verlangsamen und damit seine Auswirkungen für Menschen und Umwelt in Schranken zu halten. Die Folgen des Klimawandels sind schon heute in den Ökosystemen aller Kontinente und der Ozeane, aber auch in der Gesellschaft und Wirtschaft zu beobachten. Verstärkt sich der Klimawandel in den kommenden Jahrzehnten weiter, nimmt der Hitzestress zu, Extremereignisse werden voraussichtlich häufiger und führen zu stärkeren negativen Folgen für die Gesellschaft und die Ökosysteme.

Fragen zum Regionalen Wärmemarkt

 

1) Wie wird mein Verbrauch ermittelt und wie erfolgt die Abrechnung?

Jede Fernwärme-Übergabestation ist mit einem geeichten Wärmemengenzähler versehen. Die Verbrauchsermittlung erfolgt einmal jährlich. Aus diesen tatsächlichen Verbräuchen wird dann die Jahresrechnung erstellt und die monatlichen Abschlagszahlungen entsprechend angepasst.

2) Ab wann werden die neuen Preise verrechnet?

Alle Fernwärmekunden erhalten ab 1. Januar 2020 die neuen Preise des regionalen Wärmemarkts. Der Kunde kann seinen Zähler bis zum 31. Dezember 2019 selbst ablesen, wenn er keine rechnerische Abgrenzung der Verbrauchsmengen wünscht.

3) Woher bekomme ich meine Wärme?

An der bisherigen Belieferung ändert sich nichts.

4) Warum muss ich einen neuen Vertrag unterschreiben?

Der alte Vertrag wird durch den neuen ersetzt und muss unterzeichnet werden um in Kraft zu treten.

Bei Kunden, die zum 31. Dezember 2019 eine Kündigung für ihren bisherigen Fernwärmeversorgungsvertrag erhalten haben, tritt auch ohne Unterzeichnung der Vertrag des regionalen Wärmemarkts mit dem neuen Preismodell in Kraft.

5) Wird die Stromerzeugung der Heizkraftwerke beim Fernwärmepreis berücksichtigt?

Ja, die Stromerlöse tragen zur Wirtschaftlichkeit der Erzeugungsanlagen bei, welche sich vorteilhaft auf den Fernwärmepreis auswirken.

6) Wo kann ich die Indizes nachlesen?

Die Indizes finden Sie auf den Seiten des Statistisches Bundesamts.

7) Wie setzen sich die Kosten der Fernwärme zusammen?

Die Berechnung des zu entrichtenden Preises für die gelieferte Wärme setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen, welche dem Preisblatt zu entnehmen sind. Zum einen aus dem Grundpreis, der sich nach der Anschlussleistung richtet und eine fixe Größe bildet. Zum anderen aus dem Arbeitspreis, der sich durch den tatsächlichen Verbrauch ergibt. Und einem jährlichen Verrechnungspreis (Messeinrichtung).

8) Wo kann ich die TAB einsehen?

Auf der Internetseite der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze finden Sie die TAB.

9) Kann ich während der Vertragslaufzeit eine Leistungsreduzierung (Nennleistung) wünschen/verlangen?

Ja, dies ist auf Antrag und gegen Kostenübernahme bis zu einer Mindestgrenze von 10 KW möglich.

10) Bekomme ich Wasser oder Dampf geliefert?

Sie bekommen Heizwasser zur Raumheizung und Brauchwasserbereitung geliefert.