Kennzahlen und Primärenergiefaktoren
Der Primärenergiefaktor (PEF) wird nach dem §22 des Gebäudeenergiegesetz (GEG) für die Ermittlung des Primärenergiebedarfs Ihres Gebäudes benötigt. Er gibt Auskunft über das Verhältnis zwischen der eingesetzten Primärenergie in unseren Anlagen und der abgegebenen Energie in Form von Wärme und Strom und dient zur Berechnung der CO2-Emissionen als Faktor der Umweltbilanz.
In Deutschland wird zur Bewertung von Kraft-Wärme-Kopplung-Anlagen, also Anlagen die Strom und Wärme bereitstellen, die Stromgutschriftmethode angewendet, die als Standardmethode im Arbeitsblatt FW 309-1 der AGFW beschrieben ist. Dieses Arbeitsblatt dient dabei als Anwendungs- und Auslegungshilfe zu den geltenden Normen und Gesetzen, da diese Dokumente Regelungslücken aufweisen.
Durch das Kohlendioxidkostenaufteilungsgesetz (CO2KostAufG) werden die CO2-Kosten zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt. Dafür benötigen Sie u.a. den netzspezifischen, heizwertbezogenen Emissionsfaktor des Wärmenetzes. Diese Emissionsfaktoren finden Sie hier für jedes Wärmenetz aufgelistet. Hinweis: Der Emissionsfaktor gemäß CO2KostAufG wird mit einer anderen Berechnungsmethode berechnet, als der Emissionsfaktor gemäß dem GEG! So ist am Beispiel unseres Fernwärmenetz im Versorgungsgebiet Neu-Ulm/Senden der Emissionsfaktor nach GEG („Stromgutschriftmethode“) bei 0 kg/kWh, der Emissionsfaktor nach CO2KostAufG („Finnische Methode“) allerdings bei 0,218 kg/kWh.
* Lt. AGFW Arbeitsblatt 309 Teil 1
** Im Sinne des §3 Abs. 2 des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) vom 8. August 2020 in der jeweiligen gültigen Fassung.