Antwort

Genehmigung

Wo dürfen Solarparks gebaut werden?

Nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sind zum Ausbau der erneuerbaren Energieerzeugung folgende Freiflächen geeignet:

  • Seitenstreifen längs von Autobahnen und Schienenwegen
  • Konversionsflächen aus wirtschaftlicher, militärischer und wohnungsbaulicher Nutzung oder ehemalige Verkehrswege (beispielsweise aufgegebene Industriestandorte, stillgelegte Militärflächen oder Abrissareale)
  • Unbebaute Gewerbe- und Industriegebiete oder versiegelte Flächen (beispielsweise Parkplätze)
  • Flächen der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA)
  • Bauliche Anlagen (z. B. Deponien)
  • Landwirtschaftliche Flächen in benachteiligten Gebieten (abhängig vom Bundesland)

Für viele Landwirte ist die Verpachtung für Photovoltaik daher auch lukrativ und kann ein gutes Zubrot für Betriebe darstellen.

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