Antwort

Genehmigung

Wie läuft die Genehmigung einer Freiflächen-Photovoltaikanlage ab?

Die zuständige Ortsgemeinde beschließt die Freiflächen-Photovoltaikanlage durch einen Satzungsbeschluss im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens. Sie wird dann je nach Landesrecht von der nächsthöheren Planungsebene genehmigt. Während des Verfahrens können Bürger, Vereine und relevante Fachbehörden, sogenannte Träger öffentlicher Belange, ihre Einwände, Bedenken und Änderungswünsche in die Planung einbringen. Seit Ende 2022 können sogenannte „privilegierte Flächen“, die sich in einem beiderseitigen 200 m breiten Korridor von Schienenwegen und Autobahnen befinden, auch ohne Bauleitplanverfahren eine Genehmigung für einen Solarpark erhalten.

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