FAQ Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
FAQ Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
Häufig gestellte Fragen
Was passiert, wenn ich mein EBE nicht bezahle?
Kann ich auch direkt beim Kontrolleur bezahlen?
Wo kann ich mein EBE sonst noch bezahlen?
Auf welches Konto muss ich die EBE-Gebühr/Bearbeitungsgebühr überweisen?
Wo kann ich ggfs. Einspruch gegen ein EBE erheben?
Ist es sinnvoll mit einem Fahrscheinprüfer vor Ort über die Ausstellung eines EBE zu diskutieren?
Wozu gibt es die Nachbearbeitungsgebühr in Höhe von sieben Euro?
Warum kann ich eine übertragbare Fahrkarte nicht nachträglich vorzeigen?
Wo und wann kann ich meine Fahrkarte nach einem erhaltenen EBE nachträglich vorzeigen?
Kann ich ohne Fahrschein in die Busse und Straßenbahnen zusteigen? Bzw. wie verhalte ich mich wenn ich ohne Fahrschein an die Haltestelle komme?
Wie kann vom Fahrgast bewiesen werden, dass eine Weiternutzung der verlorenen Karte ausgeschlossen ist?
Erhalten die Fahrscheinkontrolleure eine Fangprämie/Erfolgsquote?
Kann ich mein Handyticket erst im Fahrzeug lösen?
Muss ich meine Fahrkarte bei einer Fahrscheinkontrolle aushändigen?
Ist es richtig, dass sich Fahrgäste ohne gültigen Fahrschein nicht ausweisen müssen?
Müssen Fahrscheinkontrolleure einen Kontrollausweis vorzeigen?
Dürfen Fahrscheinkontrolleure weglaufende Personen festhalten?
Kann ich wegen Fahrens ohne gültigen Fahrschein angezeigt werden?
Ist das Fahren ohne gültigen Fahrschein eine Straftat?
Wie hoch ist die Strafe, welche ich für das Fahren ohne gültigen Fahrschein begleichen muss?
Was ist ein EBE?