Musterrechnung für Strom, Erdgas und Wasser
Auf Ihrer Rechnung finden Sie viele nützliche Informationen, die auf Ihr letztes Energiejahr zurückblicken. Damit Sie alle Einzelheiten genau nachvollziehen können, finden Sie hier eine Musterrechnung im Überblick mit vielen hilfreichen Erklärungen.
Die Rechnung besteht aus mehreren Seiten:
Auf der ersten Seite geben wir Ihnen einen Überblick über die gesamte Rechnung. Hier informieren wir Sie darüber, ob Sie ein Guthaben oder eine Nachzahlung haben. Außerdem teilen wir Ihnen Ihren neuen monatlichen Abschlag für den nächsten Abrechnungszeitraum mit.
Auf den nachfolgenden Seiten erläutern wir, wie sich die Beträge Ihrer Rechnung im Detail zusammensetzen.
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Zeiträume
Es gibt verschiedene Gründe, wieso sich die Zeiträume unterschieden. Zum Beispiel weil uns unsere Servicetechniker oder auch Sie zu einem anderen Zeitpunkt die Zählerstände mitgeteilt haben.
Verbräuche
Eine genaue Aussage, wieso der Stromverbrauch deutlich höher/niedriger war als im Vorjahr, können wir Ihnen leider nicht sagen. Wurden im betreffenden Abrechnungszeitraum beispielsweise neue, möglicherweise stromintensive Elektrogeräte angeschafft? Arbeiten bestehende Geräte inzwischen ineffizient, weil sie veraltet oder sogar defekt sind? Nützliche Tipps zum Stromsparen finden Sie bei unseren Energiespartipps.
Vertragskontonummer
Die Vertragskontonummer ist wichtig, damit wir Sie identifizieren können. Geben Sie diese bei allen Zahlungen im Verwendungszweck an.
Guthaben/Nachzahlung
Über das Jahr erheben wir im Normalfall elf Abschläge. Die Summe der gezahlten Abschläge verrechnen wir im zwölften Monat mit Ihrem Jahresverbrauch. Sie erhalten dazu eine Jahresrechnung. Aus dem Vorjahresverbrauch ergeben sich die Abschläge für das nächste Abrechnungsjahr. War Ihr Verbrauch im letzten Jahr höher als die geleisteten Zahlungen, die wir berechnet haben, dann müssen Sie eine Nachzahlung leisten. Haben Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt, müssen Sie nichts weiter tun. Wir werden den fälligen Betrag abbuchen. Das genaue Datum der Abbuchungen finden Sie einen Absatz tiefer.
Neuer Abschlag
War Ihr Verbrauch höher/niedriger als vorhergesehen, ändert sich in der Regel der Abschlag für das kommende Jahr. Stehen im nächsten Jahr bereits Änderungen bei Steuern und Abgaben fest, kann das auch zu veränderten Abschlägen führen, obwohl Ihr Verbrauch vielleicht gleichgeblieben ist. Wie sich der Abschlag zusammensetzt finden Sie auf Seite 2.
Sollten Sie Ihren Abschlag ändern wollen, wenden Sie sich einfach an unseren Kundenservice.
Kostenaufschlüsselung
Die „Gesamtübersicht Kosten und geleistete Zahlungen“ gibt Ihnen einen Überblick über alle Kosten und die von Ihnen geleisteten Zahlungen, aufgeschlüsselt nach Sparten (z.B. Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser).
Abschlagsübersicht
Die Tabelle „Abschlagsinformationen“ gibt Ihnen einen Überblick über die Zusammensetzung Ihrer Abschläge, aufgeschlüsselt nach Sparten (z.B. Strom, Gas, Trinkwasser, Abwasser).
Zahlungstermine
Sie erhalten in der Regel alle zwölf Monate eine Rechnung. Zusätzlich zu dieser Rechnung, die eine Nachzahlung oder ein Guthaben enthält, buchen wir Ihnen natürlich nicht noch zeitgleich den Abschlag für den zwölften Monat ab. Daher erhalten Sie nur einen Abschlagsplan für die kommenden elf Monate. Der zwölfte Monat wird mit Ihrer Jahresrechnung verrechnet.
Zählernummer/ Marktlokation / Messlokation
Die Zählernummer ist eine vom Messstellenbetreiber vergebene Nummer, die den Zähler kennzeichnet. Diese Nummer geben Sie bitte bei der Zählerstandmeldung an.
Die Marktlokation dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung. Im Unterschied dazu dient die Messlokation der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle. Diese ersetzen seit Februar 2018 die Zählpunktbezeichnung Ihres Strom- oder Gaszählers. Sie dienen auch der Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Energielieferanten.
Arbeitspreis Strom
Der Arbeitspreis ist Ihr Preis pro Kilowattstunde inkl. aller Abgaben und Umlagen. Stromsteuer und Mehrwertsteuer sind darin aber noch nicht enthalten und werden separat aufgeführt.
Stromsteuer
Wie der Name schon verrät, ist die Stromsteuer eine Steuer und muss separat aufgeführt werden.
Grundpreis Strom
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten, z.B. Wartung, Zählerkosten, Eichung, etc..
Netznutzungsentgelte, Messentgelte, Steuern und Abgaben
Die hier aufgeführten Netznutzungsentgelte, Steuern und Abgaben sind bereits in Ihrem Arbeitspreis enthalten. Die Auflistung in der Tabelle dient auch zur Aufklärung, wie viel steuerlich vorgegebene Umlagen/Abgaben insgesamt im Preis enthalten sind. Genauere Informationen zur Strompreiszusammensetzung finden Sie hier.
Messstellenbetrieb
Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern.
Zusammensetzung Ihres Stromverbrauchs
Die Grafik zur Zusammensetzung Ihres Stromverbrauchs zeigt, wie sich die verschiedenen Stromprodukte hinsichtlich ihrer Umweltverträglichkeit unterscheiden und welche Energiequellen in welchem Verhältnis bei deren Erzeugung genutzt wurden.
Stromkennzeichnung
Die nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) vorgeschriebene Stromkennzeichnung informiert über die Herkunft des bezogenen Stroms und dessen Umweltauswirkungen.
Naturstrom ohne CO₂-Emissionen
Haben Sie einen unserer Naturstrom-Tarife gewählt, sparen Sie CO₂, denn unsere Naturstrom-Tarife sind regenerativ und emittieren kein CO₂.
Wussten Sie schon: Auch unsere Strom Grund-/ und Ersatzversorgung wird zu 100% in Wasserkraftwerken der Alpenländer erzeugt und emittiert kein CO₂.
Eine genauere Angabe, wie viel CO₂ pro Jahr emittiert wird finden Sie auch in unserem Tarifrechner.
Stromverbrauch im Vergleich
Die Grafik zeigt die Durchschnittswerte des Stromverbrauches aller Haushalte in Deutschland nach Personen im Haushalt an. Hier können Sie den Verbrauch Ihres Haushaltes mit den Durchschnittswerten vergleichen und so einschätzen, ob Ihr Verbrauch über bzw. unter dem Durchschnitt liegt. Ihr Stromverbrauch ist zu hoch? Wir helfen Ihnen gerne mit unseren Energiespartipps.
Zählernummer/Marktlokation/Messlokation
Die Zählernummer ist eine vom Messstellenbetreiber vergebene Nummer, die den Zähler kennzeichnet. Diese Nummer geben Sie bitte bei der Zählerstandmeldung an.
Die Marktlokation dient der eindeutigen Identifizierung der Messeinrichtung. Im Unterschied dazu dient die Messlokation der eindeutigen Identifizierung einer Verbrauchsstelle, Wohnung oder Einspeisestelle. Diese ersetzen seit Februar 2018 die Zählpunktbezeichnung Ihres Strom- oder Gaszählers. Sie dienen auch der Kommunikation zwischen Netzbetreiber und Energielieferanten.
Brennwert
Der Brennwert zeigt an, wie viel Energie im Erdgas enthalten ist. Er wird monatlich gemessen und im jeweiligen Abrechnungszeitraum in Ihrer Verbrauchsabrechnung berücksichtigt.
Zustandszahl
Temperatur und Druck am Verbrauchsort wirken sich auf den Energiegehalt des Erdgases aus und werden als Zustandszahl in der Verbrauchsabrechnung berücksichtigt. Die Zustandszahl kann je nach Ort variieren.
Arbeitspreis Gas
Der Arbeitspreis ist Ihr Preis pro Kilowattstunde inkl. aller Abgaben und Umlagen. Energiesteuer und Mehrwertsteuer sind darin aber noch nicht enthalten und werden separat aufgeführt.
Energiesteuer
Die Energiesteuer ist eine gesetzlich geregelte Verbrauchssteuer auf Erdgas. Besteuert wird der Verbrauch, bzw. die Entnahme aus dem Netz im deutschen Steuergebiet.
Grundpreis Gas
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten, z.B. Wartung, Zählerkosten, Eichung, etc..
Netznutzung Gas
Die hier aufgeführten Netznutzungsentgelte, Steuern und Abgaben sind bereits in Ihrem Arbeitspreis enthalten. Die Auflistung in der Tabelle dient auch zur Aufklärung, wie viel steuerlich vorgegebene Umlagen/Abgaben insgesamt im Preis enthalten sind.
Genauere Informationen zur Gaspreiszusammensetzung finden Sie hier.
Messdienstleistung und Messstellenbetrieb Gas
Die Messung beinhaltet die Ermittlung des Energieverbrauchs sowie die Erfassung, Verwaltung und Bereitstellung der Zählerdaten. Der Messstellenbetrieb umfasst den Ein- und Ausbau sowie Betrieb und Wartung von Zählern.
CO₂-Bepreisung Gas
Die CO₂-Bepreisung ist ein Instrument der Energiepolitik. Sie soll zur Reduktion klimaschädlicher CO₂-Emissionen beitragen, indem die Verbrauchskosten für die Verursacher erhöht werden.
Mehr Informationen finden Sie unter https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/klimaschutz/co2-bepreisung-1673008.
Gasverbrauch im Vergleich
Die Grafik zeigt die Durchschnittswerte des Gasverbrauches aller Haushalte in Deutschland nach Haushaltsgröße an. Hier können Sie den Verbrauch Ihres Haushaltes mit den Durchschnittswerten vergleichen und so einschätzen, ob Ihr Verbrauch über bzw. unter dem Durchschnitt liegt.
Ihr Gasverbrauch ist zu hoch? Wir helfen Ihnen gerne mit unseren Energiespartipps.
Zählernummer Trinkwasser
Anders als bei Strom und Gas gibt es für Trinkwasser lediglich eine Zählernummer, die Ihren Anschluss eindeutig identifiziert. Diese Nummer geben Sie bitte bei der Zählerstandmeldung an.
Arbeitspreis Trinkwasser
Der Arbeitspreis ist Ihr Preis pro m³ inkl. aller Abgaben und Umlagen. Die Mehrwertsteuer ist darin aber noch nicht enthalten und wird separat aufgeführt.
Grundpreis Trinkwasser
Der Grundpreis dient der Abdeckung der verbrauchsunabhängigen Kosten, z.B. Wartung, Zählerkosten, Eichung, etc..
Mehrwertsteuer
Für die Lieferung von Wasser gilt grundsätzlich ein ermäßigter Umsatzsteuersatz (in der Regel 7%).
Wasserverbrauch im Vergleich
Die Grafik zeigt die Durchschnittswerte des Trinkwasserverbrauches alles Haushalte in Deutschland nach Personen im Haushalt an. Hier können Sie den Verbrauch Ihres Haushaltes mit den Durchschnittswerten vergleichen und so einschätzen, ob Ihr Verbrauch über bzw. unter dem Durchschnitt liegt. Ihr Wasserverbrauch ist zu hoch? Wir helfen Ihnen gerne mit unseren Energiespartipps.
Ansprechpartner Abwasser/Niederschlagsgebühren
Ihr Ansprechpartner zu den Abwasser- bzw. Niederschlagsgebühren hängt von Ihrem Wohnort ab. In Neu-Ulm können Sie sich direkt an die Stadt Neu-Ulm wenden. In Ulm wenden Sie sich bitte an die Entsorgungsbetriebe der Stadt Ulm (EBU).
Schmutzwasser/Trinkwasser
Der Schmutzwasserverbrauch entspricht immer auch dem Trinkwasserverbrauch.
Niederschlagswassergebühr
Dieser Gebührenanteil ist auf die Menge des Niederschlagswassers bezogen, das in die öffentliche Kanalisation gelangt. Er wird nach der Größe und Art der bebauten bzw. befestigten Flächen in Euro/m² berechnet.
Mehrwertsteuer Abwasser
Das Abwasser- und Niederschlagswasserentgelt unterliegt nicht der Mehrwertsteuer. Deshalb erscheint hier ein Mehrwertsteuersatz von 0%.
Kontakt
Telefonisch erreichbar:
Mo - Fr 7.00 - 19.00 Uhr | Sa 9.00 - 14.00 Uhr