Strompreiszusammensetzung: Umlagen & Abgaben

Ab dem 1. Januar 2025

Zum Jahresanfang ändern sich die gesetzlichen Umlagen und Abgaben, die in Ihrem Strompreis enthalten sind. Auf die Höhe dieser Umlagen haben wir als Energieversorger leider keinen Einfluss. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir vertragsgemäß die gesetzlichen Änderungen an Sie weitergeben müssen.

Die in der Tabelle aufgeführten Umlagen und Abgaben werden in Ihrer Abrechnung berücksichtigt. Damit für Sie ersichtlich ist, welcher Teil Ihres Strompreises für die Förderung der Energiewende eingesetzt wird, weisen wir alle Umlagen separat auf Ihrer Rechnung aus.


Umlagen und Abgaben

bis 31.12.2024
brutto / netto

ab 01.01.2025
brutto / netto

KWKG-Umlage in Cent / kWh

0,327 / 0,275

0,330 / 0,277

Aufschlag für besondere Netznutzung / Umlage §19 StromNEV*

0,765 / 0,643

1,854 / 1,558

Offshore-Netzumlage in Cent / kWh

0,781 / 0,656

0,971 / 0,816

*Der Aufschlag für besondere Netznutzung wird zum 1. Januar 2025 neu eingeführt. Mit diesem Aufschlag werden die Kosten gedeckt, die durch die Weitergabe prozessualer Mehrkosten von nachgelagerten Netzbetreibern entstehen. Zusätzlich ist die Umlage nach §19 StromNEV inkludiert.

Die Bruttopreise verstehen sich einschließlich der gesetzlichen Umsatzsteuer in Höhe von 19 %. Diese sind aus den Nettopreisen errechnet und auf drei Stellen hinter dem Komma gerundet.

Mehr Informationen zu den gesetzlichen Umlagen und Abgaben finden Sie auch auf der Internetseite www.netztransparenz.de.

Wie funktioniert das? Der StrompreisWie funktioniert das? Der Strompreis

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Was verbirgt sich hinter diesen gesetzlichen Umlagen und Abgaben?

KWKG-Umlage

Kraft-Wärme-Kopplungs-Anlagen (KWK-Anlagen) erzeugen gleichzeitig Strom und Wärme. Betreiber von KWK-Anlagen erhalten einen gesetzlich festgelegten Zuschlag. Diese Kosten werden gemäß Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) auf die Verbraucher umgelegt.

Aufschlag für besondere Netznutzung/ Umlage nach §19 StromNEV

Der Aufschlag für besondere Netznutzung wird zum 1. Januar 2025 neu eingeführt. Mit diesem Aufschlag werden die Kosten gedeckt, die durch die Weitergabe prozessualer Mehrkosten von nachgelagerten Netzbetreibern entstehen. Zusätzlich ist die Umlage nach §19 StromNEV inkludiert. 

Offshore-Netzumlage

Mit der Offshore-Netzumlage werden die Risiken der Anbindung von Offshore-Windparks an das Stromnetz und Kosten aus der Errichtung und dem Betrieb der Offshore-Anbindungsleitungen abgesichert. Entschädigungszahlungen an Betreiber von Offshore-Windparks werden über die Offshore-Netzumlage auf alle Letztverbraucher umgelegt.

 

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