EWärmeG
Wärmegesetze
Am 1. Juli 2015 ist das novellierte Erneuerbare-Wärme-Gesetz Baden-Württemberg (EWärmeG) in Kraft getreten. Daraus ergibt sich eine Reihe von Neuerungen für Gebäudebesitzer, welche die Heizungsanlage in bestehenden Gebäuden austauschen. Für Neubauten gilt das bundesweit gültige Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG).
Wesentliche Neuerungen des EWärmeG (Baden-Württemberg) beim Austausch der Heizungsanlage sind:
- Pflichtanteil von 15 Prozent erneuerbarer Energien
- Pflichtanteil gilt auch für Nicht-Wohngebäude
- Kombination verschiedener Erfüllungsmöglichkeiten wird zugelassen (Bezug von Bioerdgas oder Bio-Öl, Dämmung der Kellerdecke oder Außenwände, etc.)
- Einführung eines gebäudeindividuellen Sanierungsfahrplans als wichtige Informations- und Umsetzungshilfe für Gebäudebesitzer
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unsere Energieberatung.
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