Energiemesstechnik in guten Händen
Die Prüfstelle der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH ist eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Elektrizität (EBW 50) und nimmt Aufgaben nach dem Mess-u. Eichgesetz bei elektrischen Energiemessgeräten und Zusatzeinrichtungen war.
Der Messstellenbetreiber (MSB) der SWU verbaut die Elektrizitätszähler in den Messstellen der Kunden im Zählerschrank. Langjährige Erfahrung im Umgang mit Zählertechnologien und erfahrenen Herstellern im Geschäfts- und Privatkundensegment sowie bei Sondermesstechniken schafft einen hohen Standard an Qualität.
Sollten im Einzelfall dennoch begründete Zweifel an der Messsicherheit eines Zählers aufkommen, haben Kunden jederzeit die Möglichkeit, im Rahmen einer Befundprüfung nach der Mess-und Eichverordnung, einen Stromzähler durch die Prüfstelle EBW 50 unabhängig prüfen zu lassen.
Wir beraten Sie gerne.
Sie haben ein Anliegen zur Konformitätsprüfung?
Zum Inverkehrbringen von Produkten nach der Messgeräterichtlinie 2014/32/EU im Rahmen der Konformitätsprüfung helfen Ihnen gerne Ihre Ansprechpartner der Konformitätsservicestelle Ulm (KS Ulm).
EBW 50 im gesetzlichen Messwesen
EBW 50 im gesetzlichen Messwesen
Die Prüfstelle EBW 50 ist organisatorisch von der SWU Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm GmbH unabhängig. Der Leiter der Prüfstelle und seine Stellvertreter sind förmlich verpflichtet nach dem Verpflichtungsgesetz (VerpflG) und die Tätigkeiten der Prüfstelle unterliegen den gesetzlichen Anforderungen von Mess- u. Eichgesetz (MessEG) sowie der Mess- u. Eichverordnung (MessEV). Die zuständige Aufsichtsbehörde, das Regierungspräsidium Tübingen, Eichdirektion überprüft die EBW 50 mindestens einmal jährlich.
Dokumente zur Prüfstelle EBW 50
Eichungen
Verbrauchsmessgeräte und Messgeräte, die im geschäftlichen Verkehr eingesetzt werden, müssen für den Markt zugelassen und entsprechend gekennzeichnet sein. Dies geschieht in Europa durch die Konformitätserklärung des Herstellers und der Kennzeichnung gemäß der Messgeräte-Richtlinie (2014/32/EU) mit “CE“ und “M“ beziehungsweise “DE - M“, der Jahresbezeichnung und der benannten Stelle, die die Prüfungen begleitet hat.
Wir unterstützen Sie mit:
- Eichungen von elektromechanischen und elektronischen Zählern
- Eichungen an instandgesetzten mechanischen, Hybrid- und vollelektronischen Zählern aller Hersteller und Fabrikate
- Eichung von elektronischen Zusatzeinrichtungen und Gateways (nach PTB A.50.7)
- Eichschein auf Wunsch
Befundprüfungen
Haben Sie oder Ihre Kunden Zweifel an der technischen Richtigkeit eines Stromzählers?
Dann kann bei uns, als staatlich anerkannten Prüfstelle, ein Antrag auf Befundprüfung gestellt werden.
Wir überprüfen entsprechend die Messgenauigkeit Ihres Stromzählers. Damit praktizieren wir aktiven Verbraucherschutz!
Wir unterstützen Sie mit:
- Unabhängiger Überprüfung von im geschäftlichen Verkehr eingesetzten Stromzählern auf Einhaltung der erforderlichen Messgenauigkeit
- Erstellung eines Befundprüfungsberichts
- Rechtlich gültigen Dokumenten
Stichprobenüberprüfungen zur Verlängerung der Eichgerätefrist
Mit der Stichprobenprüfung für Verbrauchsmessgeräte kann die Eichgültigkeit der Messgeräte verlängert werden. Die Stichproben werden nach dem Verfahren zur Stichprobenprüfung von Elektrizitätszählern, Gas-, Wasser- und Wärmezählern ab dem 1. Januar 2019 nach der neuen Stichprobenanweisung GM-VA SPV vom 20. März 2018 durchgeführt. Das gezogene Los hat dann eine Chance auf eine Verlängerung der Eichfrist, wenn primär die Datenverwaltung der Messgeräte sehr sauber geführt und die eingekaufte Qualität der Messgeräte sehr gut ist.
Wir unterstützen Sie mit:
- Prüfungen zur Verlängerung der Eichfrist von Stromzählern mit Induktions- oder elektronischem Messwerk
- Dokumentation der gesamten Abwicklung der Dienstleistung inklusive Zwischenbericht per Email über den aktuellen Stand des Verfahrens
- Bereitstellung der Ergebnisdaten in weiterverarbeitbarer, elektronischer Form
- Abwicklung des kompletten Vorgangs mit den zuständigen Behörden
- Eichung oder Entsorgung der Prüflinge nach der Aufbewahrungsfrist
Annahmeprüfung nach FNN-Leitfaden
Durch eine Annahmeprüfung nach FNN-Leitfaden, wird über ein Stichprobenverfahren und die technische Prüfung der Stichprobe sichergestellt, dass qualitativ hochwertige Messgeräte zum Einsatz kommen.
Wir unterstützen Sie dabei mit:
- Ziehen einer Stichprobe von Stromzählern (in Anlehnung an den FNN-Leitfaden)
- Durchführen der Annahmeprüfung mit Protokollerstellung
ISO 17025: Prüf-und Kalibrierlaboratorien
Angelehnt an die internationale Norm ISO/IEC 17025 „Allgemeine Anforderungen an die Kompetenz von Prüf-und Kalibrierlaboratorien“ hat die EBW 50 ihre Vorgaben und Prozesse, in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde, in einem Qualitätsmanagementhandbuch (QMH) umgesetzt.
Die Prüfstelle verfügt dadurch über die Anerkennung nach der neuesten Gesetzgebung (MessEG, MessEV) und über ein umfangreiches Qualitätsmanagementsystem (QM-Handbuch angelehnt an die DIN EN ISO 17025).
Durch die Mitwirkung in Arbeitskreisen, Verbänden, Konferenzen und Vereinen ist ein umfangreiches Beziehungsnetzwerk (a:m+i, AGME, PTB, FNN, etc.) entstanden, woraus wertvolle Informationen für die Produkt-Entwicklung und Umsetzung in der Messtechnik gewonnen werden.
Netzwerk: Dies sind einige unserer Partner
a:m+i
Agentur für Messwertqualität und Innovation e.V. (a:m+i), Karlsruhe
Die Agentur unterstützt den Verbraucherschutz und den lauteren Wettbewerb beim Handel mit Energie und Wasser. Sie fördert das qualitätsorientierte sowie auf die Innovation von Prozessen ausgerichtete Denken und Handeln bei Institutionen, Firmen und Personen, die in den Energie- und Wassermärkten für das korrekte Zählen, Messen und Abrechnen tätig sind.
PTB
Physikalisch Technische Bundesanstalt (PTB), Braunschweig
Die PTB gehört zu den ersten Adressen in der internationalen Welt der Metrologie. Als das nationale Metrologieinstitut Deutschlands ist die PTB oberste Instanz bei allen Fragen des richtigen und zuverlässigen Messens
EBBW
Eich-und Beschusswesen Baden-Württemberg, Stuttgart
Das Regierungspräsidium Tübingen als Mittelbehörde zwischen den zehn Landesministerien und der unteren Verwaltungsebene mit Landrats- und Bürgermeisterämtern bietet im Rahmen seiner Zuständigkeit seinen Bürgerinnen und Bürgern, den Landkreisen, Städten und Gemeinden, Wirtschaftsunternehmen und sonstigen Institutionen hohe Kompetenz und schnelle Entscheidungen
FNN
Forum Netztechnik/Netzbetrieb, Berlin
Das Forum Netztechnik/Netzbetrieb im VDE (VDE|FNN) gestaltet den grundlegenden Wandel der Stromnetze durch die Energiewende als technischer Regelsetzer maßgeblich mit. Mitglied sind Unternehmen, die für das Stromnetz arbeiten. Wichtige Produkte sind VDE- Anwendungsregeln, FNN-Hinweise, Studien und Positionspapiere
Ansprechpartner
SWU ServiceCenter
Karlstraße 3
89073 Ulm
Öffnungszeiten
Mo - Mi und Fr 10.00 – 17.00 Uhr
Do 10.00 - 18.00 Uhr