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Abkochgebot zunächst wieder in Kraft
20.04.2023

Chlorung des Trinkwassers im Bibertal aufgehoben.

Abkochgebot zunächst wieder in Kraft

Ab dem 24. April 2023 werden die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm die Chlorung des Trinkwassers für alle Teilgemeinden im Bibertal einzustellen. Eine entsprechende Genehmigung des Gesundheitsamtes in Günzburg liegt vor. Der Chloranteil wird sich stetig abbauen und voraussichtlich ab dem 27. April 2023 nicht mehr nachweisbar sein. Zur Vorsicht tritt ab dem 24. April 2023 ein Abkochgebot für alle Teilgemeinden im Bibertal in Kraft. Die Stadtwerke müssen in dieser Zeit durch intensive Beprobung nachweisen, dass das Trinkwasser dauerhaft keimfrei ist. So die Proben dies bescheinigen, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger werden dann gesondert informiert. Der Geschäftsführer der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH, Wolfgang Rabe kommentiert: „Es war ein langer Weg. Nun sind wir aber zuversichtlich, dass das Trinkwassernetz im Bibertal wieder keimfrei ist und es ohne weitere Chlorung selbstständig auch bleiben kann. Wir bedanken uns bei allen Bürgerinnen und Bürgern, die in den letzten Jahren mit Einschränkungen in der Trinkwasserversorgung leben mussten. Wir arbeiten auch weiterhin hart daran, das Bibertaler Trinkwassernetz in einem technisch einwandfreien Zustand zu halten, sodass so etwas hoffentlich nicht wieder vorkommt.“

Nachdem es bereits im Mai 2021 erste Anzeichen von verunreinigtem Trinkwasser innerhalb der Gemeinde Bibertal gab, wurden die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze Ende 2021 mit der Desinfektion des dortigen Trinkwassernetzes beauftragt. Seit März 2022 haben die Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze GmbH mit der Gemeinde Bibertal einen Betriebsführungsvertrag geschlossen. Dieser überträgt den Stadtwerken die Gesamtverantwortung für den sicheren Betrieb des Bibertaler Trinkwassernetzes und der dazugehörenden Anlagen.

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