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05.02.2016

Stadtwerke warnen vor falschen Ablesern

Tipp: Unbedingt den Dienstausweis vorzeigen lassen

„Wir wollen die Zähler ablesen und müssen mal in die Wohnung“. Das Ansinnen ist nichts Ungewöhnliches. Misstrauisch macht aber, wenn das Ablesen telefonisch angekündigt wird. Oder wenn der Ableser klingelt, kurz nachdem schon einmal ein anderer Ableser da gewesen ist. So jüngst geschehen in mehreren Fällen in Ulm-Söflingen, wie verunsicherte Anrufer den Stadtwerken mitgeteilt haben.

Im Zweifel rückversichern bei den Stadtwerken

Die Stadtwerke-Ableser kündigen ihren Besuch üblicherweise nicht telefonisch an. Vor allem: Sie können sich stets mit ihrem SWU-Dienstausweis legitimieren. Die Stadtwerke appellieren daher an ihre Kunden: Verlangen Sie den Dienstausweis und verwehren Sie im Zweifelsfall den Zutritt zur Wohnung. Ein Stadtwerke-Mitarbeiter wird niemals auf den Zutritt drängen. Wenn der Besuch dem Kunden ungelegen kommt oder niemand zu Hause ist, wird der Ableser einen frankierten Vordruck in den Briefkasten werfen, auf dem der Zählerstand eingetragen werden kann. Unter der Telefonnummer (07 31) 1 66 - 13 34 können sich Kunden bei den Stadtwerken rückversichern, ob in ihrem Wohnbezirk tatsächlich abgelesen wird.

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