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Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Mitnahme von E-Scootern in Bus und Bahn ab sofort möglich.
15.03.2024

Mitnahme von E-Scootern in Bus und Bahn

Unter bestimmten Voraussetzungen ist die Mitnahme von E-Scootern in Bus und Bahn ab sofort möglich.

Ab sofort ist die Mitnahme von ÖPNV-zertifizierten E-Scootern unter gewissen Bedingungen in Bus und Bahn möglich: So muss der E-Scooter als medizinisch erforderlich eingestuft und von der Krankenkasse bezahlt sein. Darüber hinaus benötigt das Fahrzeug eine ÖPNV-Zertifizierung vom Hersteller. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, ist es erforderlich, dass sich Interessierte an die SWU wenden, um einen Schulungstermin zu vereinbaren. Ansprechpartner dafür ist Herr Andreas Ceder (E-Mail: andreas.ceder@swu.de, Telefon: 0731 166-2154). Im Rahmen der Schulung wird Ein-, Ausstieg, Einparken und das Freihalten der Fluchtwege gelehrt. Im Anschluss an die Einweisung durch die SWU erhalten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ein Zertifikat, welches sie bei der ÖPNV-Nutzung immer mit sich führen müssen. Gleichzeitig wird deren E-Scooter durch einen Aufkleber der SWU entsprechend gekennzeichnet, sodass die Zertifizierung sowohl für andere Fahrgäste als auch für das Fahrpersonal erkennbar ist.

 

Unabhängig davon werden durch Umbau in den Bussen zusätzliche Mehrzweckbereiche an der zweiten Tür geschaffen, um noch mehr Stellplätze vorzuhalten. Im Zuge dieser Anpassung fallen drei Sitz- sowie sechs Stehplätze weg.

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