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Bundesnetzagentur ändert Regelungen!

An- und Abmeldung zur Belieferung mit Strom

An-, Um- und Abmeldungen zur Belieferung mit Strom sind nur noch in die Zukunft möglich.

Bei Auszug oder Einzug in eine Immobilie hatten Stromkunden bisher 6 Wochen Zeit sich beim Energieversorger (rückwirkend) ab- oder anzumelden. Ab 6. Juni 2025 entfällt diese Möglichkeit zur rückwirkenden Ab- oder Anmeldung bei Strom. 
 

Rechtliche Änderungen durch die Bundesnetzagentur:

Mit den rechtlichen Änderungen im Kundenummeldeprozess können An- und Abmeldungen zur Strombelieferung ab 6. Juni 2025 nur noch in die Zukunft erfolgen.

 

Energieversorger informieren: Spätestens 14 Tage vor Einzug oder Auszug 

Um einen reibungslosen Ablauf der Ab- und Anmeldung zu gewähren, sollten Kunden Ihren Energieversorger rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Einzug oder Auszug informieren.

Dies stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen auftreten. Damit ist auch gewährleistet, dass durch eine verspätete Umzugsmeldung keine Stromverbräuche in Rechnung gestellt werden, die der Kunde nicht verursacht hat.

Hier einfach an-, um- oder abmelden

Die wichtigsten Punkte im
Überblick:

  • Das ändert sich ab 6. Juni 2025: Die An-, Um- und Abmeldung zur Strombelieferung ist nur noch in die Zukunft möglich.
  • Bei Umzug: Melden Sie sich spätestens 14 Tage vorher bei Ihrem Energieversorger. 
  • Zählerstand melden: Übermitteln Sie den Zählerstand direkt am Tag der Wohnungsübergabe.
  • Grundversorgung vermeiden: Schließen Sie rechtzeitig auf swu.de einen Vertrag mit günstigen Konditionen ab.

Gut zu wissen! Für Ihren
Umzug.

  • Ab 6. Juni 2025 sind Umzugsmeldungen nur noch in die Zukunft möglich.

  • Informieren Sie Ihren Energieversorger 14 Tage vor Auszug oder Einzug. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen.

  • Nutzen Sie ein Übergabeprotokoll. Dies dient als Nachweis für die Übergabe und die Zählerstände.

  • Übermitteln Sie Strom-Zählerstände direkt am Tag der Übergabe an Ihren Energieversorger.

Gerne unterstützen wir Sie bei Ihrem Umzug! Nutzen Sie einfach unseren Umzugsservice mit Übergabeprotokoll und Checklisten für einen entspannten Umzug.

Zum Umzugsservice

Änderungen für
Vermieter und Verwalter

  • An-, Um- und Abmeldungen können ab 6. Juni 2025 nur noch für die Zukunft erfolgen.

  • Mieterwechsel oder Eigentümerwechsel: Melden Sie den Wechsel spätestens 14 Tage vorher bei Ihrem Strom-Grundversorger.

  • Übergabeprotokoll verwenden. Dies dient als Nachweis des Übergabe-Datums und der Zählerstände.

  • Wohnungsverwalter bitten wir, diese Information an die Mieter weiterzugeben.

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