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Bei Auszug oder Einzug in eine Immobilie hatten Stromkunden bisher 6 Wochen Zeit sich beim Energieversorger (rückwirkend) ab- oder anzumelden. Ab 6. Juni 2025 entfällt diese Möglichkeit zur rückwirkenden Ab- oder Anmeldung bei Strom.
Rechtliche Änderungen durch die Bundesnetzagentur:
Mit den rechtlichen Änderungen im Kundenummeldeprozess können An- und Abmeldungen zur Strombelieferung ab 6. Juni 2025 nur noch in die Zukunft erfolgen.
Energieversorger informieren: Spätestens 14 Tage vor Einzug oder Auszug
Um einen reibungslosen Ablauf der Ab- und Anmeldung zu gewähren, sollten Kunden Ihren Energieversorger rechtzeitig, spätestens 14 Tage vor Einzug oder Auszug informieren.
Dies stellt sicher, dass keine unnötigen Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen auftreten. Damit ist auch gewährleistet, dass durch eine verspätete Umzugsmeldung keine Stromverbräuche in Rechnung gestellt werden, die der Kunde nicht verursacht hat.
Hier einfach an-, um- oder abmelden
Ansprechpartner
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Karlstraße 3
89073 Ulm
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