Gesetzgeber beschließt Erleichterungen für Anlagenbetreiber

Steckerfertige PV-Anlagen

Mini-PV-Anlagen bieten vielen Menschen die Möglichkeit an der Energiewende teilzuhaben.

Die kleinen steckerfertigen PV-Anlagen oder auch Mini-PV-Anlagen funktionieren technisch wie eine große PV-Anlage und sind im Trend.

Solarzellen erzeugen elektrische Energie aus einem Teil der Sonnenstrahlung. Diese Energie wird durch einen Wechselrichter von Gleichstrom in Wechselstrom umgewandelt, damit dieser anschließend in das Stromnetz des Hauses eingespeist werden kann. Lediglich der Anschluss dieser kleinen Anlagen unterscheidet sich zu dem Anschluss bei einer großen PV-Anlage für das Hausdach.

Ende April 2024 wurde vom Gesetzgeber das Solarpaket I beschlossen und in der Folge auch Änderungen im EEG umgesetzt. Mit der Gesetzesänderung ist die Anmeldung von steckerfertigen PV-Anlagen beim jeweiligen Netzbetreiber entfallen. Weiterhin müssen Anlagen aber im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden – dafür haben Anlagenbetreiber nach Inbetriebnahme einen Monat lang Zeit.

Weitere Informationen sowie häufige Fragen und Antworten zu diesem Thema finden Sie auf den Seiten der Stadtwerke Ulm/Neu-Ulm Netze:

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