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Seit 2021 wird auf Erdgas, Fernwärme und Heizöl die sogenannte „CO₂-Abgabe“ erhoben. Diese Kosten haben bislang nur die Mieter tragen müssen. Das neue Kohlenstoffdioxidkostenaufteilungsgesetz (CO₂KostAufG) sieht nun vor, dass sich die Vermieter an den Kosten beteiligen müssen. Das Gesetz gilt bereits seit 1. Januar 2023.
Mit diesem Gesetz sollen nicht nur die Mieter entlastet werden, es soll für die Vermieter auch ein Anreiz sein, in die energetische Sanierung der Wohngebäude zu investieren.
So hoch ist der Anteil der Vermieter an den CO₂-Kosten
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) hat ein Berechnungstool zur Berechnung und zur Aufteilung der CO₂-Kosten veröffentlicht. Es unterstützt Mieter und Vermieter bei der Umsetzung des neuen Gesetzes und bei der Betriebskostenabrechnung.
Hinweis: Die SWU übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der aus dem Berechnungstool des BMWK stammenden Ergebnisse!
Sie sind Fernwärmekunde?
Den nach den Vorgaben des CO₂KostAufG ermittelten Emissionsfaktor Ihres Wärmenetzes finden Sie hier.