Die Preisbremsen für Geschäftskunden im Überblick
Strompreisbremse | Gaspreisbremse | Wärmepreisbremse | ||||
Eingruppierung | Entnahmestelle < 30.000 kWh/Jahr | Entnahmestelle > 30.000 kWh/Jahr | Entnahmestelle < 1.500.000 kWh/Jahr | Entnahmestelle > 1.500.000 kWh/Jahr | Entnahmestelle < 1.500.000 kWh/Jahr | Entnahmestelle > 1.500.000 kWh/Jahr |
Laufzeit | 1. Januar 2023 – 31. Dezember 2023 | |||||
Entlastungskontingent | 80 % des prognostizierten Jahresverbrauchs (SLP) bzw. des gemessenen Jahresverbrauchs 2021 (RLM) | 70 % des prognostizierten Jahresverbrauchs (SLP) bzw. des gemessenen Jahresverbrauchs 2021 (RLM) | 80 % des im Sept. 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs | 70 % des gemessenen Jahresverbrauchs 2021 | 80 % des im Sept. 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs | 70 % des gemessenen Jahresverbrauchs 2021 |
Preisbremse/ Referenzpreis | 40 ct/kWh (Brutto) | 13 ct/kWh (Netto) | 12 ct/kWh (Brutto) | 7 ct/kWh (Netto) (9 ct/kWh für Dampf) | 9,5 ct/kWh (Brutto) | 7,5 ct/kWh (Netto) |
Entlastungsbetrag | Monatlicher Entlastungsbetrag = (individueller Vertragspreis - Referenzpreis) x Entlastungskontingent / 12 | |||||
Höchstgrenze | Für die Summer aller staatlich gewährten Entlastungen (im Unternehmensverbund) greifen verschiedene absolute Höchstgrenzen, die mit zusätzlichen Zugangsvoraussetzungen verknüpft sind. Zudem greifen für alle Unternehmen relative Höchstgrenzen, die sich aus den krisenbedingten Energiemehrkosten ableiten und die tatsächliche Entlastung ggf. verringern. Kalender für Meldefristen und weitere Informationen zu Höchstgrenzen. |