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Mit dem Gebäudeenergiegesetz, kurz GEG, will die Bundesregierung die Energiewende im Gebäudebereich einleiten. Weg von den vielen Erdgas- und Heizöl-Heizungen in Deutschland. Hin zu mehr Heizungen auf Basis Erneuerbarer Energien.
Im GEG ist vorgesehen, dass Heizungsanlagen nur noch eingebaut werden dürfen, wenn diese mindestens zu 65 % mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Die Verpflichtung nach dem GEG greift seit dem 01.01.2024, zunächst nur für Neubauten in Neubaugebieten. Andere Neubauten sowie Bestandsgebäude unterliegen der Pflicht erst, wenn für das vorliegende Gebiet eine Kommunale Wärmeplanung durchgeführt wurde. Alle Kommunen sollen diese bis spätestens 2028 erstellen.
In Baden-Württemberg ist die Vorstellung eines kommunalen Wärmeplans durch das KlimaG BW bereits bis 2023 verpflichtend gewesen. Die Informationen zur kommunalen Wärmeplanung der Stadt Ulm finden Sie hier.
Der Nachweis über die Erfüllung des Gebäudeenergiegesetzes kann über eine Energiebilanz erfolgen oder vereinfacht über verschiedene Technologien gelöst werden (z.B. Anschluss an ein Wärmenetz, elektrisch angetriebene Wärmepumpe, Solarthermieanlage, und andere).
Zur Unterstützung der Umsetzung klimafreundlicher Heizungen sind verschiedene Förderungen auf den Weg gebracht worden. Für den Einbau klimafreundlicher Heizungssysteme sind Förderungen zwischen 30 % und 70 % vorgesehen. Eine Übersicht der Förderungen aus dem BEG EM für private Haushalte finden Sie hier.
Bei weiteren Fragen hilft auch unsere SWU-Energieberatung.
Hilfreiche Links
- Übersicht zum Gesetz für Erneuerbares Heizen (Gebäudeenergiegesetz – GEG)
- Bundesförderung für effiziente Gebäude
- Bundesförderung Heizungstausch (und mehr) für private Haushalt
Hinweis: Die SWU übernimmt keine Gewähr für die Richtigkeit der aus den unterschiedlichen Berechnungstools stammenden Ergebnissen!