Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
Erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE)
Wer in Bus oder Bahn ohne ein gültiges Ticket angetroffen wurde, muss ein erhöhtes Beförderungsentgelt (EBE) in Höhe von 60,00 € zahlen.
Wer seine persönliche Fahrkarte oder ein erforderliches Begleitdokument (Schülerausweis, Schwerbehindertenmarke, etc.) vergessen und deswegen ein EBE erhalten hat, kann dieses gegen nachträgliches Vorzeigen im SWU traffiti auf eine Bearbeitungsgebühr reduzieren.